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Geschrieben von IngeA am 01.12.2018, 20:13 Uhr

dumpfe Erinnerung

Hast du da irgendwelche Links?

Ich finde im Netz nur, dass man nur ganz oder gar nicht ausschlagen kann, eine Sonderregelung gibt es für Ehepartner.

In meinem Fall musst ich mich nicht weiter informieren: Ich wusste dass der Erblasser überschuldet war und hatte ohnehin nichts was mich mit ihm oder seiner Familie großartig verbunden hätte.

LG Inge

 
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