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Geschrieben von Felica am 02.12.2018, 8:35 Uhr

dumpfe Erinnerung

Du kannst es aber vorher nicht prüfen lassen oder nur eingeschränkt. Den um Zugriff auf banken usw zu bekommen brauchst du einen Erbschein. Du kannst dich also bestenfalls auf die Aussagen der Personen im nächsten Umfeld verlassen. Vor allen wenn kein enger Kontakt bestanden hat.

Ich kenne mindestens einen Fall da wurde das Erbe auch abgelehnt, der Verstorbene war hoch verschuldet - angeblich. Fakt war aber, der hatte zwar recht hohe Schulden, die waren aber abgedeckt durch eine Lebensversicherung. Wussten die Beteiligten aber nicht. Da der Mann ein extremer Geizhals war, hat er nur das gemacht und gezahlt was nötig war, überall gejammert wie schlecht es ihm doch ginge und das die Schulden ihnen auffressen würden. Lies sich teils sogar unterhalten von den Kindern weil er ja sonst nichts zu essen hätte. Am Ende wie gesagt wäre derjenige der es angenommen hätte mit einem netten Haus raus gegangen und einen schönen Batzen Bargeld den de Mann im Laufe der Jahre angespart hatte. Hätte locker gereicht um das etwas in die Jahre gekommene Haus zu sanieren. und dann gut zu verkaufen. Was ich nicht weiß ist, ob es am Ende nicht doch wen gab der sich nicht auf die Aussagen der Nachbarn und Kinder verlassen haben das es da außer Schulden nichts zu holen gibt. Das es die Lebensversicherung gab haben die nur durch Zufall später erfahren da war die Ausschlagung lange rechtsgültig.

Seitdem kann ich nur sagen, bei unsicherer Lage weil man den Verstorbenen nur wenig kennt, lieber erst einmal einen Nachlassverwalter einsetzen, also annehmen und prüfen lassen. Ausschlagen kann man danach immer noch.

 
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