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Geschrieben von ursel66 am 01.12.2018, 13:15 Uhr

Danke, sind etwas schlauer

Das Gericht hat sich geirrt .... er kommt nicht in Frage, da Vater namentlich genannt wurde im Testament und ausgeschlagen hat. Dadurch rückt das Kind nicht automatisch nach.
Viel Aufregung um Nichts :-)

 
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