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Geschrieben von IngeA am 02.12.2018, 12:48 Uhr

dumpfe Erinnerung

In der Zeit zwischen Testamentseröffnung oder in dem Fall Information des nächsten in der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten des Erblassers an den potentiellen Erben über. Der hat dann die Stellung eines Treuhändlers und daher auch Zugriff auf die Konten, wenn nicht jemand anderes mit der Vermögensverwaltung beauftragt ist. Dann bekommt man die Infos bei dem beauftragten Treuhändler.

Wenn man keine Infos bekommt: dokumentieren und Erbe annehmen, dann kann man ja immer noch anfechten. So würde ich aber immer nur mit Anwalt vorgehen.

LG Inge

 
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