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Geschrieben von leonessa am 22.07.2015, 23:31 Uhr

Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld ....

Der Strang ist lang - deshalb keinen Beitrag gelesen.

WER aber die Kinder nur bekommt, indem er versprochene Leistungen einplant - das finde ich arm! Hätte ich unser erstes Kind später bekommen, als zur Einführung des Elterngeldes - oh wie hätten wir da Geld gehabt! Damals gab es nur 600 Euro oder so im ersten Jahr. Im zweiten Jahr nur, wenn man entsprechend weniger verdient. Wir waren kurz über der Einkommensgrenze!

"Dummerweise" habe ich nach 3 Monaten stundenweise wieder angefangen zu arbeiten - das zählte dazu! Hätte ich nicht gearbeitet, so wäre das mit dem kostenlosen Geld im 2. Jahr in etwa gleich geblieben... Uns war das aber egal, da für uns klar war, dass ich die ersten 3 Jahre beruflich zurückstehe und mich hauptsächlich um das Kind kümmere - allerdings mit Papa uns Großeltern als Verstärkung. So ganz "raus" kommen aus dem Beruf wollte ich aber auch nicht.

Beim zweiten Kind gab es zwar schon das Elterngeld für maximal 14 Monate - aber auch hier wollte ich wieder 3 Jahre beruflich zurückstecken (anfangs nur stundenweise). Es gab noch kein Betreuungsgeld. Klar hätte ich es gern genommen - aber das Argument, dass man damit "rechnet" finde ich nicht gerechtfertigt. Man bekommt doch kein Kind wegen des Geldes. Eher überlegt man sich vorher, ob man sich 1,2,3, ... Kinder leisten kann und wie dann die Betreuung und die Arbeitswelt aussieht!

LG, Leonessa

 
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