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Geschrieben von Silvia3 am 22.07.2015, 21:52 Uhr

Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld ....

Da scheint es doch wirklich sehr verschiedene Lebensentwürfe zu geben. Hier, wo wir wohnen gehen nur wenige Mütter vor dem 3. Lebensjahr der Kinder wieder arbeiten. Bis vor zwei Jahren hatte z.B. der Kindergarten hier im Ort nur bis 13.00 Uhr geöffnet (das war aber schon die Langgruppe mit 10 Plätzen). Inzwischen können die Kinder bis 15.00 Uhr bleiben, ist aber kaum nachgefragt, wie ich hörte.
Die meisten Mütter, die ich kenne, arbeiten stundenweise auf 450€ Basis. Vollzeit ist extrem selten. Viele Frauen arbeiten selbst nach Schuleintritt der Kinder gar nicht oder maximal als "Hobby" (Gymnastikstunden, Schulbetreuung, Mithilfe im Büro des Mannes). Betreuungsgeld wäre da maximal ein nettes Zubrot gewesen, hätte aber an der grundsätzlichen Entscheidung der Frauen, ihre Kinder selbst zu betreuen, nichts geändert.

Silvia

 
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