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Geschrieben von DK-Ursel am 21.07.2015, 13:27 Uhr

Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld ....

Hej nochmal!

Die 150 Euro sollenweiterhinan die gezahlt werden, die es schon beziehen, solange sie es zugesprochen bekommen haben.
Soviel zur Hpöhe und der Übergangsregelung.

Ansonsten wundere ich mich schon, seit ich politisch bewußt bin, darüber, wieso eine Landespartei einen derartigen Einfluß und Anspruch erheben kann.
Manchmal denke ich schon an eine Art "Brexit" --- und dies nicht erst seit Seehofer!!!

Gruß Ursel, DK

 
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