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von Leena  am 22.07.2015, 20:59 Uhr

Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld ....

Es war bis vor wenigen Jahren Standard, dass die Mutter "mindestens bis zum Schuleintritt des jüngsten Kindes zuhause war"?!? Okay, dann habe ich offenbar in einem Parallel-Universum gelebt, und das auch noch in den alten Bundesländern! Oder wie definierst Du "wenige Jahre"? Für meine Kindheit galt das ja noch in Resten, aber mein Schuleintritt ist schon rund 35 Jahre her!!!

Ich finde es ja immer so schön bei Familienfesten - bei Familienfesten von der Familie meines Vaters waren praktisch alle Frauen der Jahrgänge ab etwa 1930 berufstätig, das war da ganz normal. Mein Vater stammte aus dem Havelland... Bei Familienfesten von der Familie meiner Mutter oder jetzt der Familie meines Mannes waren Frauen in dieser Generation mehrheitlich noch nicht berufstätig, bzw. ab einem gewissen Alter der Kinder teilzeit-berufstätig. Wobei Frauen etwa ab Jahrgang 1950 mehrheitlich teilzeit-berufstätig waren und langfristige Vollzeit-Hausfrauen auch die absolute Ausnahme.

Meine eigene Mutter war übrigens immer nach dem Mutterschutz wieder in Teilzeit berufstätig, ich war derweil bei meinen Großeltern, die mich dann später auch in den Kindergarten- oder in die Schule gebracht haben. Ab Mittag hat dann meine Mutter quasi "übernommen".

Ich finde es jedenfalls gut, dass die Zeiten, wo Frauen sich quasi zwischen Kindern und Studium entscheiden mussten, erfolgreich vorbei sind! Es ist zwar noch längst nicht alles Gold, aber die Richtung stimmt!

Und - ich wäre eingegangen wie ein Primelpott, wenn ich komplett 18 Jahre (von Geburt von Kind1 bis zum Schuleintritt von Kind4) hätte zu Hause bleiben sollen.

 
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