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von Leena  am 22.07.2015, 20:16 Uhr

Bitte nicht!!!!

Schulbedarf, Hefte, Bücher etc. sind mit dem Kindergeld / -freibetrag abgegolten, das kann nicht noch zusätzlich berücksichtigt werden, bitte!!!

Natürlich kann man falsche Angaben machen und die Hefte und Stifte bei den Werbungskosten/Betriebsausgaben der Eltern angeben - das wäre dann aber Steuerverkürzung / Steuerhinterziehung. Und KEIN Kavaliersdelikt.

Und - nein, es ist auch nicht in Ordnung, so etwas dann "einfach mal so" geltend zu machen und darauf zu vertrauen, dass das Finanzamt es schon kürzen wird, wenn es will - man "kann's ja mal probieren"?!?

Sorry, abeer als gestandene Finanzbeamte bekomme ich Zustände bei solchen "Tipps".

 
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