Vornamen

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Geschrieben von Carmar am 07.07.2019, 3:02 Uhr

Uneinigkeit Zweitname

Der zweite Vorname muss nur beim Standesamt angegeben werden.
Wenn das Kind dann später mal ein Knöllchen bekommen sollte, stehen auf dem Brief alle Vornamen.

Auf dem Führerschein steht er wohl auch komplett. Aber wann muss man den schon zücken?

Der zweite Name wird nicht auf dem Zeugnis stehen. Du musst den auch nirgends angeben: Schule, Kinderarzt, Bank = nein, musst du nicht.

Bei der Hochzeit muss sie auch n i c h t mit allen Namen unterschreiben.

Also oooooohhhhhhmmmmmm.

Und Irene ist nun auch nicht soooo fürchterlich (für mich neutral). Ich hatte sowas sie Walburga, Ethelberta oder Dorle befürchtet.


Irene:
Griechisch-lateinisch ‚die Friedliche‘

Vielleicht sollte dir die Bedeutung des Namens ein Zeichen sein.

 
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