Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 04.11.2018, 16:28 Uhr

Unterhalt für Studenten

Das der Vater 500 Euro Zahlen will ist schön - aber ob er das muß? Oder eventuell sogar mehr? Genau so wie es sein kann, dass die Mutter deutlich mehr als die geplanten 100 Euro zahlen müsste. Die Bafög-Berechnung basiert natürlich auch den gemäß Gehalt möglichen Unterhaltszahlungen an den Sohn.
Und wie gesagt: zieht er auch, muß! er eigentlich einen Antrag auf Bafög stellen, da die Bewilligung sich eben Unterhaltsmindern auswirken kann. Also Papa muß dann eventuell nur noch 300 Euro zahlen. Klar kann er mehr zahlen, wenn er will - er müsste aber nicht.
Allerdings kann die Mutter zB sagen, Kind muss gar nich ausziehen zum studieren weil die Uni ganz nah ist und er bekommt zu Hause den Unterhalt in Naturalien. Zu Hausse lebenden Kindern muss der Unterhalt nämlich nicht bar ausgezahlt werden.
Dann kann Kind eigentlich nur ausziehen, wenn er es sich selbst finanziert oder aber er macht gute Gründe geltend (zB kein eigens Zimmer zum lernen, da es mit der kleinen Schwester geteilt werden muss).
Die AP hat ja nichts dazu gesagt, was der Vater zahlen laut Tabelle zahlen muss - nur wieviel er bereit wäre zu zahlen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.