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Geschrieben von Ceca2 am 04.11.2018, 10:28 Uhr

Unterhalt für Studenten

Hallo zusammen,

so wie ich es verstehe, stehen Studenten pauschal €735 Unterhalt von den Eltern zu, der von den (in unserem Fall getrennt) Eltern entsprechend deren Einkommen zu bezahlen ist. Der Vater hat meinem Sohn €500 zugesichert, kommen €194 Kindergeld hinzu. Da mir dann der Unterhalt für meinen Sohn wegfällt wenn er auszieht, kann ich mich nicht mehr viel für seinen Lebensunterhalt beteiligen. Ich versuche, ihn mit €100 zu unterstützen. Ich habe noch eine 14-jährige Tochter, die mit mir im Haushalt lebt und ich selber verdiene nicht üppig im öffentl. Dienst. Ich habe noch einen Nebenjob, mit dem wir bisher ganz gut über die Runden kommen und ich hoffe, dass ich den noch eine Weile behalte.

Mein Sohn könnte auch bei mir leben bleiben, wir wohnen in Uni-Nähe. Ich verstehe teilweise aber auch seinen Wunsch alleine zu leben, wir wohnen in einer Drei-Zimmerwohnung und es ist z.T. für einen18-jährigen doof.

Könnte mein Sohn noch Bafög beantragen wenn er nicht mehr zuhause lebt, ist es überhaupt möglich, wenn er nicht gezwungen ist von zu Hause auszuziehen? Das wäre aber nur zur Not, wenn die Miete zu hoch wäre.

Hat jemand einen ähnlichen Fall und wie regelt ihr das alles?

Rechnet das Jugendamt den Unterhaltanteil der Eltern für ihn dann aus? Ich müsste dann sicher auch Unterhalt von meinem getrennt lebenden Mann für mich einfordern. Mir ist das alles gerade etwas zu viel.

Vielleicht habt ihr ein paar Erfahrungen oder Tipps, die ihr mit mir teilen könnt.

Herzlichen Dank schon mal.

Liebe Grüße
Ceca2

 
35 Antworten:

Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von pauline-maus am 04.11.2018, 11:28 Uhr

entschuldige, wenn ich das sage aber wenn man eine wohnung möchte, muss man sich das auch leisten können..
700 im monat iat seeeeehr wenig , wenn xie miete nicht eingerechnet ist
nebenjob neben dem studieren oder daheim bleiben zum wohnen...anders sehe ich keine möglichkeit

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von cube am 04.11.2018, 12:04 Uhr

Zieht dein Sohn aus, muß er Bafög beantragen, da dieses sich unterhaltsmindernd auswirken kann.
Der Unterhalt steht jetzt ihm zu, nicht dir für ihn.
Auf der anderen Seite steht aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, Unterhalt in dem Fall zwingend in Geld zu geben. Gerade wenn ein Umzug nicht zwingend notwendig ist, kann Unterhalt auch in Naturalien erbracht werden. Also zB Kost & Logis.
Das Kindergeld steht ebenfalls ihm jetzt zu - würde also vom Bafög abgezogen werden.
Kann natürlich auch sein, ihr beide zusammen verdient zu viel, als dass er Anspruch auf Bafög hat - dann kann es aber gut sein, dass deine Unterhaltszahlung an ihn höher berechnet wird als 100 Euro.
Macht doch mal eine Berechnung im Internet - sofern du in etwa weißt, was der KM verdient.

Aber davon ab: ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt - aber mit 735 Euro würde man als Student bei uns nicht weit kommen. Selbst ein WG-Zimmer kann geschmeidig 350/ 400 Euro kosten. Ohne Nebenjob oder finanzkräftige Eltern eigentlich nicht möglich nur mit Bafög. Im Bafög selbst sind nur 270 Euro für Miete vorgesehen. So günstig zu wohnen geht meist nur, wenn man ein Zimmer im Studentenwohnheim bekommt.

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Re: Unterhalt für dich

Antwort von cube am 04.11.2018, 12:11 Uhr

Verstehe ich jedoch nicht. Warum sollte dein Exmann dir Unterhalt zahlen? Nachehlicher Unterhalt ist ja nun inzwischen anders geregelt als früher, zu Zeiten der Scheidung nach Schuldprinzip etc.

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Bafög-Höchstsatz

Antwort von Julie am 04.11.2018, 12:34 Uhr

Es gibt maximal 735 Euro Bafög für Studenten, die sich privat krankenversichern müssen. Für alle anderen ist der Höchstsatz aktuell bei 649 Euro.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Benedikte am 04.11.2018, 14:09 Uhr

da bin ich nicht ganz sicher

Bafög gibt es dann, wenn die Eltern unter bestimmten Einkommenssätzen liegen und den Unterhalt nicht zahlen können

hier verspricht der Vater aber doch 500 Euro

wenn da noch Kindergeld zukommt, ist der bedarf, der ja gedeckelt ist, doch erfüllt. oderß Also kein Raum mehr für Bafög????

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Grundsatzgedanken

Antwort von Ellert am 04.11.2018, 14:25 Uhr

huhu

wir sind verheiratet und unsere Tochter zog zum Studium auch aus obwohl sie hätte räumlich hier leben können
sie zog zum Freund zwei Strassen weiter.
Von uns bekam sie den Anteil KIndergeld und den familienbezogenen Anteil im gehalt ( zahlt ja der ÖD)
den Rst musste sie sich selbst erwirtschaften.
Da sie dual studierte ging das problemlos

Aber anders gedacht, Du kanns ja nicht in Armut versinken weil Dein Kind meint ausziehen zu müssen ohne Grund, bis 25 ist das so einfach auch garnicht .
man möchte sich nicht am Kindergeld bereichern, dazu ist es nicht da aber ich würde nicht unterstützen auszuziehenw enn es dann finanziell extrem eng wäre. Warumsoll Dein Mann denn Dir Unterhalt zahlen wenn das Kind auszieht ?

dagmar

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@Benedikte

Antwort von Julie am 04.11.2018, 15:23 Uhr

Du hast mich missverstanden.
Ich habe die Bafög-Sätze angeführt, um den theoretischen Anspruch zu beziffern, also den Betrag zu nennen, von dem der Staat meint, dass ein nicht zu Hause wohnender Student damit auskommen müsse, egal, pb das Geld jetzt vom Bafög-Amt kommt oder die Eltern in die Tasche greifen, die dann auch gerne nach oben "aufrunden" dürfen.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von cube am 04.11.2018, 16:28 Uhr

Das der Vater 500 Euro Zahlen will ist schön - aber ob er das muß? Oder eventuell sogar mehr? Genau so wie es sein kann, dass die Mutter deutlich mehr als die geplanten 100 Euro zahlen müsste. Die Bafög-Berechnung basiert natürlich auch den gemäß Gehalt möglichen Unterhaltszahlungen an den Sohn.
Und wie gesagt: zieht er auch, muß! er eigentlich einen Antrag auf Bafög stellen, da die Bewilligung sich eben Unterhaltsmindern auswirken kann. Also Papa muß dann eventuell nur noch 300 Euro zahlen. Klar kann er mehr zahlen, wenn er will - er müsste aber nicht.
Allerdings kann die Mutter zB sagen, Kind muss gar nich ausziehen zum studieren weil die Uni ganz nah ist und er bekommt zu Hause den Unterhalt in Naturalien. Zu Hausse lebenden Kindern muss der Unterhalt nämlich nicht bar ausgezahlt werden.
Dann kann Kind eigentlich nur ausziehen, wenn er es sich selbst finanziert oder aber er macht gute Gründe geltend (zB kein eigens Zimmer zum lernen, da es mit der kleinen Schwester geteilt werden muss).
Die AP hat ja nichts dazu gesagt, was der Vater zahlen laut Tabelle zahlen muss - nur wieviel er bereit wäre zu zahlen.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.11.2018, 17:24 Uhr

Wenn er theoretisch zu Hause wohnen könnte, steht ihm nur der reduzierte Bafög-Satz zu. Und wenn er den aus anderen Quellen decken kann, steht ihm gar nix zu.

KindGroß hat sich extra deswegen eine weiter entfernte Uni gesucht. Sie wollte nicht mehr daheim wohnen, aber mit dem reduzierten Satz wäre sie in einer eigenen Wohnung nicht über die Runden gekommen. Jetzt bekommt sie den vollen Bafög-Satz plus Kindergeld und kommt damit ganz gut hin.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Benedikte am 04.11.2018, 21:25 Uhr

wie gesagt, ich kenne mich nicht detailliert aus.

Mir ist aber das Prinzip bekannt, dass nur bedürftige Anspruch haben. Sprich, wenn Du arbeitslos bist, Dir aber jeden Monat jemand viel Geld schenkt, kannst Du auch kein Hartz 4 beantragen weil Bedürftigkeit Voraussetzung ist.

Und wenn der Vater freiwillig 500 rausrückt, ob er muss oder nicht, die Mutter das Kindergeld, dann wäre ME kein Raum für einen Antrag. denn auch das ist klar, wenn sich die Eltern einigen und zusammen den bedarf decken, wird kein gericht der Welt da reinfummeln.

aber nun denn

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Re: @Benedikte

Antwort von Benedikte am 04.11.2018, 21:28 Uhr

ja, die liegen bei auswärts studierenden Studenten bei knapp 800 Euro monatlich. Daran haben wir uns auch für unsere studierenden Kindern orientiert. Hat auch bei beiden gut geklappt weil sie in Studentenwohnheimzimmern für je 200 Euro gewohnt haben am Anfang.

Aber das war natürlich bei dem einen viel Glück, der in einer kriminell teuren Stadt wohnt. beim anderen im Ruhrgebiet war klar, dass Wohnen da nicht so teuer ist.

Ich drück Euch mal die Daumen

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Trini am 05.11.2018, 8:30 Uhr

Die hiesigen Söhne studieren "daheim" und bekommen kein Bafög.
Von uns bekommen sie Taschengeld in Höhe des reduzierten bafög-Satzes.
Und wir sehen es wie ellert.
Hier ist Platz. Deshalb zahlen WIR keine Wohnung.

Trini

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Re: Bafög und Unterhalt

Antwort von cube am 05.11.2018, 9:33 Uhr

Ich glaube, einige machen den Fehler, Unterhalt und Bafög sozusagen gleichgestellt zu sehen oder als wenn man den Unterhalt als Basis für Bafög nehmen könnte.

Unterhalt ist eine Leistung, die die Eltern gegenüber ihren Kindern erbringen.
Bafög ist eine Sozialleistung des Staates und wird zwar anhand der Einkommen berechnet, aber nicht anhand des Unterhaltes, der bisher gezahlt wurde - es sind 2 verschiedene Leistungen, die unterschiedlich berechnet werden und unterschiedlichen Gesetzen zu Grunde liegen.

Dazu kommt: ist Kind 18 und zieht aus (wozu der Sohn hier ja durchaus berechtigt sein könnte), hat er aber auch gewisse Pflichten bzw. von ihm wird etwas mehr Eigenverantwortung erwartet. So zB Bafög als zinsloses Darlehen zu beantragen und nicht automatisch davon auszugehen, dass die Eltern nach wie vor verpflichtet sind, den bisherigen Unterhalt weiterhin in voller Höhe u zahlen.

Außerdem wird jetzt ja auch das Einkommen der Mutter hinzugezogen - ob sie 100 Euro für den Max-Betrag hält ist dem Bafög-Amt eher egal, wenn sie gemäß ihres Einkommens 150 Euro zahlen könnte.
Bisher hat sie Unterhalt vom Vater für die Versorgung des gemeinsamen Kindes bekommen, unabhängig von ihrem Gehalt. Nun aber fließt ihr Gehalt mit ein, denn die Unterhaltsleistungen zur Ausbildung werden auf beide Eltern monetär! verteilt.
Ebenso steht ja nun das KG dem Sohn zu und wird als dessen "Einkommen" gerechnet.
Häufig ist es laut Bafög-Amt dann eben so: Es besteht gemäß der Einkommen (nicht des Unterhaltes!) Anspruch auf Bafög. ZB 150 Euro Bafög + 190 KG + 150 Euro Mutter + 250 Euro Vater.
Da Bafög vorrangig ist, würde nun der Unterhalt, den Papa bisher gezahlt hat, reduziert - um den Betrag, den das Bafög-Amt übernimmt.
Kann die Mutter zB 0 Euro zahlen, der Vater 350 Euro, übernimmt den Rest wiederum das Bafög und reduziert dennoch möglicherweise damit den Unterhaltsbetrag des Vaters.

Das alles ist herzlich egal, wenn Sohn mit 500 Euro + 194 KG + 100 Euro Mutter hinkommt. Der Vater auch nicht auf den Gedanken kommt, Sohn könne doch evt. Bafög bekommen und er weniger zahlen. Alles kann auch ohne Anträge etc geregelt werden, wenn Eltern & Kind sich einig sind und die Zahlungen des Vaters verlässlich bis zum Ende des Studium getätigt werden. Genau so kann der Vater natürlich über das, was er nu an Unterhalt zahlen muss soviel zusätzlich geben, wie er will.

Die Frage der Mutter war ja: kann mein Sohn Bafög beantragen - ja, kann er und muß er theoretisch sogar. Aber die Mutter kann dann nicht davon ausgehen, dass Papa dann auch weiterhin 500 Euro zahlen muss oder sie tatsächlich nur 100 Euro beisteuern muss.
Die andere Frage, ob das JA dann den Unterhalt ausrechnet - das sind 2 Paar Schuhe. Das Bafög-Amt berechnet Bafög und weist in der Berechnung evt. auch aus, dass Unterhalt reduziert werden kann. Der Bafög-Bescheid ist aber kein offizieller Bescheid über Unterhalt. Der wird anderorts auf Antrag neu berechnet - unter Berücksichtigung der Sozialleistung Bafög, die der Sohn nun bezieht.

Ach ja: sollte das Bafög-Amt errechnen, Mutter kann 150 Euro geben, sie tut es aber nicht, würde das Amt in Vorleistung gehen. Jetzt ist die Mutter dem Bafög-Amt gegenüber verpflichtet. Ebenso, wenn Kind sagt, meine Eltern verweigern das Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen. Dann springt das Amt erst mal ein - wird aber schon dafür sorgen, sich das Geld eventuell zurück zu holen.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Emmi67 am 05.11.2018, 15:02 Uhr

Ich finde, die 794 Euro, die dein Sohn jetzt bekommt, sind völlig ausreichend. Aber es kann durchaus ein, dass er Bafög bekommen könnte- warum das also nicht versuchen? Natürlich kommt es auf die Wohnungskosten an. Mein Sohn zahlt 335 warm mit Internet usw., da blieben ja bei deinem Sohn 459 Euro übrig. Wir haben für meinen Sohn gespart, er bekommt deshalb kein Bafög.Wir können aber mit Omas Hilfe nur 400 Euro im Monat zahlen, mit zusätzlich verdientem Geld hat mein Sohn ungefähr 640 Euro im Monat. Da er sein Erspartes nicht antasten will, versucht er, damit auszukommen- und bei ihm klappt das wunderbar. Er ist allerdings nicht der Typ, der abends ausgeht und an den Wochenenden lebt und isst er oft bei uns. Trotzdem sollte dein Sohn mit 794 Euro auskommen, wenn er ein kostengünstiges Zimmer findet.

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"darf" er einfach so ausziehen ?

Antwort von Ellert am 05.11.2018, 17:31 Uhr

huhu

also ich würde nicht davon ausgehen dass wenn er im Wohnort studiert er einfach so ausziehen kann und den Anteil Wohnung bekommt.
Wir hatten einen solchen Fall schon im Umfeld
solange daheim Wohnraum ist und die Eltzern Naturalunterhalt zahlen würden stell sich ggf das Amt quer denn das sind unter 25 keine Ausgaben die der Staat dann übernimmt.
Wir hatten auch den Fall, Sohn ausgezogen, Ausbildung und alles, danach arbeitslos und als dann irgendwann unter 25 die Arge einspringen sollte war aus mit lustig und er musste wieder nach Hause ziehen, Klage nicht durchgegangen , Eltern mussten nicht zahlen nur Kind unter 25 aufnehmen (ist allerdings schon sicher 10 Jahre her)

dagmar

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Re: "darf" er einfach so ausziehen ?

Antwort von cube am 05.11.2018, 17:47 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen darf er das schon. Die Mutter schreibt ja, sie hätten nur eine 3-Z-Wohnung. Hat der Sohn also nun als Erwachsener kein eigenes Zimmer, sondern muss es sich mit seiner kleinen Schwester teilen, kann das einen hinreichenden Grund darstellen. Neben der Privatsphäre kommt noch dazu, dass er keinen Ort hat, wo er in Ruhe lernen kann.
Selbst wenn es keinen Grund gibt und Kind zu Hause wohnen bleiben könnte, aber einfach nicht will, kann er Bafög bekommen - allerdings wird der Satz dann eigentlich reduziert. Er muss ja nicht - also soll er doch bitte selbst sehen, wie er das fehlende Geld zusammen bekommt. Die Eltern sind dann eben nicht verpflichtet, in voller Höhe zu finanzieren.
Soweit ich weiß, müsste die Mutter dann auch nicht zwingend Bargeld geben - sie kann auch in Naturalien - sprich: Essen - zahlen. Bezieht sich dann auch wieder darauf, dass er ja nicht müsste und Mutti dann eben auch nicht zu mehr gezwungen werden soll, als sie zu Hause leisten würde (Essen auf den Tisch bringen ;-)

Aber da ist glaube ich eh ne große Grauzone. Ich höre so oft von Eltern, dass ihr Kind eigentlich nicht hätte ausziehen müssen, wollte aber und bekommt ganz normal Bafög. Ich weiß nicht, in wie fern Das Amt das überprüft oder ob es dann mehr darauf ankommt, dass die Eltern sich gegen zu Hohe Zahlungen wehren und den Grund "kann zu Hause wohnen" geltend machen?

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das weiss man auch nicht

Antwort von Ellert am 05.11.2018, 17:55 Uhr

Manch Mutter wohnt im Wohnzimmer und die Kinder haben eigene Zimmer,
klatr mit der Schwester im Zimmer ist das weniger sinnvoll...

Was mich bei viele wundert
wenn Kinder sehen dass die Eltern mit Geld nicht zu gut dran sind warum sie dann unbedingt ausziehen wollen und damit bei den Eltern auch einiges auslösen an Verzicht der eigentlich nicht sein müsste. Ich kenne den Fall oben ja nicht aber wenn eine mutter eh kaum Geld hat so dass sie überlegt den Ex um Unterhalt zu bitten
wie egoistisch ist das von einem Kind zu denken "mir egal, die sollen zahlen"
und Bafög ist was Tolles wenn es wirklich nötig ist aber wenn nicht sollte man überlegen dass das auch zurückbezahlt werden muss.

dagmar

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Ich sehe das genau andersherum

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.11.2018, 18:15 Uhr

Ich habe meine Tochter dabei unterstützt, als sie zum Studium ausgezogen ist, obwohl mir das finanziell schwer gefallen ist. Aber das ist doch MEIN Problem - hat mich ja keiner gezwungen, Kinder in die Welt zu setzen, die schlau genug sind zum Studieren.

Du zeterst doch immer gegen Deine Schwiegereltern, die Deinen Mann gezwungen haben, schnell Geld zu verdienen - das ist doch das gleiche in grün.

Meine Einnahmen sind gesunken, weil mir das Kindergeld und der Unterhalt fehlen. Die Kosten sind deutlich weniger gesunken - ich zahle Miete und Nebenkosten für ein leerstehendes Zimmer, weil ich nicht umziehen kann/will, und die Fixkosten wie Versicherungen, Telefon, etc. sinken ja auch nicht. Aber, wie gesagt - das ist MEIN Problem, nicht das des Kindes. Mein Kind ist nicht dafür da, um mich mit seinem "Einkommen" querzufinanzieren.

Natürlich muß sie selber klarkommen, aber ich eben auch. Irgendwann wird sie das Bafög zurückzahlen müssen - zum Teil zumindest. Das motiviert sie aber auch, denn sie muß in der Regelstudienzeit fertig werden. Gute Noten reduzieren den Rückzahlungsbetrag und eröffnen die Chance auf Stipendien, die nicht zurückgezahlt werden müssen. So ist das mit dem Erwachsenwerden. Ich kann da nichts schlechtes dran finden.

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DU hast sie unterstützt und willst Dich dafür einschränken

Antwort von Ellert am 05.11.2018, 19:02 Uhr

andere wollen auch unterstützen im Studium
- ich glaube das steht ausser Frage -
auch dass Kinder zielstrebig studieren , sich Mühe geben etc
Und dazu sehe ich alle moralisch in der Pflicht.

Aber Eltern sind nicht dafür da egoistische Kinderwünsche zu unterstützen
die so fürs Weiterkommen nicht notwendig sind.
Es geht ja nicht drum dass Kinder in einer anderen Stadt einen Studienplatz haben
und dann natürlich umziehen ( da reicht auch ne WG oder Studentenwohnheim)
sondern um den Fall Familie die eh knapp dran ist und es sich vom Munde absparen muss und Kind zieht einen Block weiter weil es selbstständig wohnen WILL.
Ich hätte auch gemeutert wenn meine alle Jahr den Studiengang gewechselt hätte und mit 35 noch studiert weil sie sich finden muss.
Zielstrebigkeit hat ja nichts mit ausziehen zu tun, gute Noten auch eher mit Fleiss und Intelligenz

Ich lese oben raus dass das Geld wirklich knapp ist beider Mutter
und da muss man sich als Kind die Frage schon stellen warum das wirklich sein muss und nicht so geht dass Mutter und Schwester ohne riesige Einschränkungen weiterleben können. Mit eigenem Geld kann Kind ja machen was es will - mit Fremdem aber nicht

dagmar

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Re: das weiss man auch nicht

Antwort von cube am 05.11.2018, 19:27 Uhr

Da gibt es aber noch die Tenie-Schwester. Ich gehe also davon aus, die beiden Kids teilen sich das Zimmer. Da sich die fragende Mutter aber gar nicht mehr äußert ...

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Re: das weiss man auch nicht

Antwort von kevome* am 05.11.2018, 20:03 Uhr

Ich bin auch sehr dafür, dass meine Kinder mit Studienbeginn ausziehen und versuche sie dahingehend zu motivieren, dass sie sich einen Studienplatz in einer weiter entfernt liegenden Stadt suchen. Für mich gehört das unbedingt zum erwachsen werden dazu und erweitert m. E. den Horizont enorm.

Ganz klar bedeutetet das für mich Einschränkungen. Mache ich aber gern. Bafög werden meine wohl nicht bekommen.

Aktuell scheint zumindest bei meinem Großen der Plan aufzugehen, da er sich für ein Studium 900 km entfernt in den Niederlanden interessiert. Da gibt es diesen Monat sogar 350 € extra von mir für einen Wochenendtrip zum Tag der offenen Tür. Die Studiengebühren werden dann noch zusätzlich zum Unterhalt auf mich zukommen. Trotzdem finde ich den Studienort und das Studienfach und die damit verbundenen Erfahrungen einfach wichtig und gut für mein Kind, so dass ich mich da sehr gerne einschränke.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von Ceca2 am 05.11.2018, 22:08 Uhr

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten mit unterschiedlichen Sichtweisen und den neuen Denkanstössen.

Es sind ein paar Fragen von euch aufgekommen, die ich hiermit beantworten möchte:

Wir wohnen in 3 Zimmern, wobei jedes Kind sein eigenes hat, das meines Sohnes ist rscht klein. Dennoch kann ich den Wunsch alleine wohnen zu wollen gut verstehen, obwohl es vielleicht auch egoistisch vom Kind scheinen mag.

Ich ging/gehe erstmal davon aus meinen Sohn mit 100€ unterstützen zu können, wenn mehr geht, tu ich das gerne. Wir leben nicht superüppig aber solide, nicht zuletzt durch meinen Nebenjob.

Ich hatte im ersten Moment einfach Angst wie wir klarkommen können wenn Unterhalt+Kindergeld+mein Beitrag wegfallen. Ich möchte auch nicht dass meine Tochter zurückstecken muss, weil der Bruder in eine eigene Wohnung zieht. Und dann auch noch die Ungewissheit, ob ihm das zur Verfügung stehende Geld überhaupt genügt, deshalb die Frage zum Bafög.

Sohn weiss, dass er seinen Beitrag mit a) guten Leistungen (als Nebeneffekt die Aussicht auf Stipendien) und b)Studentenjobs leisten muss, dazu ist er bereit.

Der Vater kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen sehr zuverlässig nach und das ist wichtig. Die von ihm angebotenen €500 stehen fest. Die Ausbildung der Kinder ist ihm sehr wichtig.

Nach dem ersten Schreck, habe ich mich auch erstmal gefangen und sortiere unser Leben gedanklich schon mal neu. Noch ist keine eigene Wohnung gefunden.

Verzeiht den holprigen Text, ich schreibe vom Handy.

Danke nochmal dass ihr euch Zeit genommen habt mir zu antworten.

Viele Grüße
Ceca2

I

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das sollte jeder entscheiden wie er denkt

Antwort von Ellert am 05.11.2018, 22:13 Uhr

bei uns darf jeder ausziehen
muss es aber nicht
und seltsamerweise kann die schnell ausgezogene weniger mit Geld umgehen als die jüngere Schwester. Vieles ist auch Charaktersache
durchgezogen haben beide alles in der Normalzeit, da kann ich mich nicht beschweren, zielstrebig waren beide.
Allerdings war ich froh um das duale Studium,.
wenn ich sehe dass manche hier pro Kind 1000.- locker im Monat Unterhalt zahlen muss da "eine alte Frau viel dafür stricken"

Aber nochmals, es sollte niemals am Geld scheitern eine gescheite Ausbildung oder Studium zu machen aber eben in normalem Masse.
Heute lief mir wieder ein Bekannter deutlich über dreissig über den Weg der seit JAHREN auf Lehramt studiert ohne Ende in Sicht. Er würde halt gerne reisen und dafür muss er nebenbei arbeiten gehen
da frage ich mich halt auch nach den Prioritäten.
Jeder sollte glücklich werden in seiner Welt
aber ob man das nicht irgendwan bereut - allerdings ist Lehrermangel, die stellen ihn auch mit 40 och ein
Hat er ja recht (übrigens lange schon ausgezogen)

dagmar

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Re: Unterhalt für dich

Antwort von Ceca2 am 05.11.2018, 22:15 Uhr

Hallo Cube, wir sind nicht geschieden, leben getrennt. Solange ich mit dem Kindesunterhalt plus meinem Gehalt klarkomme, beanspruche ich keinen Unterhalt für mich.

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Will er denn eine Wohnung für sich alleine ?

Antwort von Ellert am 05.11.2018, 22:16 Uhr

Ich hoffe Ihr lebt in einer günstigen Gegend
hier sind in der Ecke Appartements um die 500.- aufwärts in den Studentenecken
Einzimmerwohnungen nochmals teurer zzgl Nebenkosten ( in meinem Arbeitsort, Berlin weiss ich garnicht)

Wann fängt denn das Semester an ?

dagmar

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Das passt schon

Antwort von Tai am 05.11.2018, 22:41 Uhr

Ich finde den Wunsch, als junger Erwachsener das elterliche Nest verlassen zu wollen, sehr nachvollziehbar. Und ich finde es toll, dass du das deinem Sohn ermöglichen willst.

Mit den 500€ seines Vaters und dem Kindergeld (oder zumindest den 100€ von dir) sind die Voraussetzungen für ein eigenständiges Studentenleben gar nicht so schlecht.
Wenn dein Sohn ein günstiges Zimmer im Studentenwohnheim bekommt und bescheiden lebt, kann er damit einigermaßen über die Runden kommen. Zudem kann er ja auch noch selbst etwas Geld verdienen.

Meine beiden studierenden Kinder wollten auch ausziehen. Sie werden von uns nicht üppig finanziert. Aber sie kommen mit Jobs gut über die Runden - und sind glücklich und zufrieden in ihrem selbstverantwortlichen Studentenleben.

Bafög kann er auf jeden Fall beabtragen. Je nach Bewilligung könnt ihr dann schauen, wie ihr die Unterstützung aufteilt.

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na in Berlin würde es sicher nicht reichen ....

Antwort von Graupapagei3 am 06.11.2018, 7:20 Uhr

wer da kein günstiges WG Zimmer findet oder sehr weite Wege in Kauf nimmt, der kommt mit 800 Euro im Monat nicht über die Runden.

Meiner studiert dual und sein Einkommen reicht nicht, um das Appartment komplett alleine zu finanzieren. Der bekommt noch einen Mietzuschuss von uns.

Schwester in Jena hat zum Glück noch eine günstige Wohnung gefunden, die echt toll ist. WG wollte sie nicht so gerne, zumal ein WG ZImmer keine wirkliche Ersparnis bringen würde. Studentenwohnheim ist für Erstsemester Medizinstudenten ausgeschlossen, weil die Wohnheimplätze vergeben wurden bevor die Mediziner die Zulassungen hatten. Und ohne Zulassung gab es keinen Wohnheimplatz. Aus ihrer Gruppe haben einige jetzt ein paar Wochen Pension oder airbnb praktiziert, weil die Zulassungen so spät erfolgen und dann der Wohnungsmarkt schon sehr ausgesucht ist.

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Re: Unterhalt für Studenten

Antwort von cube am 06.11.2018, 7:50 Uhr

Hallo!
Ich denke, ihr solltet euch erst einmal schlau machen, wie die Wohnungs- bzw. Zimmerpreise bei euch so aussehen. Für eine Wohnung wird’s wohl eher knapp, ich seh da mehr ein WG-Zimmer oder Studentenwohnheim.
Dann würde ich im Internet einfach mal den Bafög-Rechner anwerfen und mal durchrechnen, ob er überhaupt Anspruch hätte. Bei der Uni selbst kann man sich übrigens auch informieren - sowohl über Bafög als auch die Lage auf dem Wohnungsmarkt für Studenten.
Im Prinzip kann er dich auch erst mal ohne Bafög ausziehen. Er kann auch später noch beantragen. Momentan müsste er ja eh angeben, das er zu Hause wohnt und dann wird anders berechnet.
Bedenken solltet ihr, das er Bafög zumindest anteilig irgendwann zurückzahlen muss. Kann natürlich sein, dass er Bafög bekommt + KG+noch den restlichen Anteil Unterhalt vom Vater (das kann dir hier aber eben keiner sagen ohne euer „Insider-Wissen“ bzgl eurer Finanzen :-) deshalb Bafög- Rechner im I-net zu Rate ziehen.
Ob er ausziehen „darf“, kann auch meist auch die Uni (also die dortige Studentenberstung) sagen. Eigentlich sind die da richtig fit bzgl. solcher Fragen.

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Re: DU hast sie unterstützt und willst Dich dafür einschränken

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.11.2018, 10:16 Uhr

Jetzt erkläre mir mal, inwiefern der Studienort meine finanziellen Möglichkeiten verändert?

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Re: DU hast sie unterstützt und willst Dich dafür einschränken

Antwort von Trini am 07.11.2018, 12:11 Uhr

Deine verändert er nicht (kaum), weil deine Tochter beim Studium auswärts mehr Bafög bekommt. Und bei Dir fällt nur das Kindergeld weg.

Hat das Elternpaar aber ein etwas höheres Einkommen (und so irre hoch ist die Bafög-Grenze ja nicht - https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/einkommen-anrechnung.html - da kriegt man ja echt feuchte Augen), dann zahlen sie auswärts dem Sprössling eine Wohnung, während zu Hause das Zimmer leer steht (und sich auch nicht untervermieten lässt). Einzig die Verpflegungskosten und der Warmwasserverbrauch gehen zurück).

Trini

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Doch, da kann noch mehr wegfallen

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.11.2018, 14:22 Uhr

Unterhalt, zum Beispiel, genauso wie UHV und/oder der H4-Betrag für das Kind, wenn man aufstockt.

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Re: Doch, da kann noch mehr wegfallen

Antwort von Trini am 07.11.2018, 15:23 Uhr

Ist das denn mehr, als das Kind "verfrisst"??

Trini

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Re: Doch, da kann noch mehr wegfallen

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.11.2018, 15:40 Uhr

Worst Case Szenario: Das Kind wird komplett alimentiert. Der Regelsatz für das Kind beträgt in 2018 332,- Euro, dazu kommt der Anteil für die KdU, auf 400,- bis 500,- Euro wird man da schon kommen, bei einer teuren Miete sogar noch mehr. Kindergeld, Unterhalt, UHV und Weiß-der-Geier-was wird darauf angerechnet, aber egal, wo das Geld herkommt: Wenn ich als Mutter das nicht selbst erwirtschafte, fällt es weg.

Öhm, ja, das ist mehr als das Kind "verfrisst".

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Jetzt verstehe ich....

Antwort von Trini am 07.11.2018, 16:01 Uhr

... und setze mich auf meine Hände.

Trini

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ganz klar

Antwort von Ellert am 07.11.2018, 20:30 Uhr

Wenn Kind am Wohnort studiert muss es nicht ausziehen und
somt fällt der gleiche Aufwand an wie bisher auch.
Der Unterschied für 3 oder 4 zu kochen macht finde ich wenig aus
auch ob man das Haus heizt mit einem Kinderzimmer weniger
die Miete oder Rate ist auch die Selbe.

Bücher und Studiengebühren fallen logisch an, auch Bus und Bahn etc
wenn ich sehe dass einige hier 1000.- im Monat Studienunterhalt bezahlen
ich bezweifle stark dass das daheim wohnen auch so in der Höhe anfallen würde.
MeinKind hat dual studiert und ist ausgezogen, das kann man nicht vergleichen
Kind 2 machte 5 Jahre schulische Ausbildung, das schon eher und die hat uns keine 1000.- gekostet, der Unterschied zur Schule davor war rein die Schulgebühr
da musste sich keiner einschränken

Ich hatte es oben so gelesen als ob bei der Mutter das Geld sehr knapp ist, wenn sie schon einen Nebenjob zum normalen Job hat solange das Kind noch zu Hause ist.
Bliebe das Kind zu Hause änderte sich wenig, zieht es aus für sie eine Menge finanziell.
Frage war nie darf Kind studieren, es war die Frage nach den Finanzen.
Weitergesponnen ( stand aber nie aber extrem gedacht) Mutter braucht Drittjob um das Ausziehen zu ermöglichen weil ggf Unterhalt und Bafög nicht reicht, da wäre meine Grenze mehr als überschritten, ichw ürde schon keinen Zweitjob annehmen sondern sagen Kind verdien selbst was wenn Du das willst

dagmar

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