Geschrieben von as2000 am 11.09.2018, 13:10 Uhr |
Unterhaltszahlung für arbeitenden 18 jährigen
Hallo zusammen,
ich hab auch mal eine Frage und zwar wegen Unterhalt und Kost geld. ...
Mein Sohn ist jetzt 18 geworden und hat eine Ausbildung begonnen, wir leben zu zweit und bis jetzt hat sein Vater immer den Unterhalt an mich bezahlt. Ich arbeite auch Ganztagsschule.
Wie ist das jetzt? Bekommt mein Sohn den Unterhalt und das Kindergeld auf sein Konto und ich nichts mehr, bzw kann ihn dann über "Kostgeld" wieder bekommen? Oder bekomme ich weiterhin den Unterhalt seines Vaters?
Wie handhabt ihr das so? Und wieviel nehmt ihr als Kostgeld?
Im Internet finde ich nur für minderjährige Kinder ohne eigenem Einkommen oder für verdienende erwachsene mit beiden Eltern in einem Haushalt. ...aber nichts von Alleinerziehende Mütter mit erwachsenen Söhnen....
Vielen Dank schon mal
Re: Unterhaltszahlung für arbeitenden 18 jährigen
Antwort von reblaus am 11.09.2018, 15:37 Uhr
setzt Dich mit Deinem Sohn zusammen und erstellt eine detaillierte Liste mit den anfallenden Kosten. Verhandelt, wer was zu tragen hat Zb Wäschekosten ( Strom, Wasser, Abnutzung, Waschmittel, Arbeitszeit) werden halbiert, da ihr zu zweit seid.
Lebensmittel: futtert er für 2 und Du mußt für drei Personen einkaufen? Dann würden 2/3 auf seinen Anteil fallen.
Gegenüber eine Liste der Einkommen, welches Geld bei Dir und welches Geld bei ihm eingeht.
So weit ich weiß gibt es da keine Regelung- das ist private Verhandlungssache.
Außerdem lernt er so, was es an Kosten gibt und mit was er für sein Leben rechnen muß.
Re: Unterhaltszahlung für arbeitenden 18 jährigen
Antwort von desireekk am 11.09.2018, 16:11 Uhr
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass der Vater nun dem Kind direkt den Unterhalt schuldet. Du aber ebenfalls!
Wobei Du deinen Unterhaltsanteil in "Naturalien" wie Kost und Logis erbringen kannst.
1.) also ja: der Unterhalt geht jetzt direkt ans erwachsene Kind.
Aber:
Ob er überhaupt noch etwas bekommt...DAS ist die Frage!
Denn ein Großteil der Ausbildungsvergütung wird angerechnet. Alles was Fahrtkosten und 100 EUR obendrauf übersteigt, kann angerechnet werden. Zudem wird nun das Kindergeld VOLL abgerechnet.
Je nach bisherigem Unterhaltsbetrag und der Höhe der Ausbildungsvergütung bleibt da nix bis nicht viel...
Es gibt genug bei Google dazu
Gruß
D
Re: Unterhaltszahlung für arbeitenden 18 jährigen
Antwort von desireekk am 11.09.2018, 16:11 Uhr
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass der Vater nun dem Kind direkt den Unterhalt schuldet. Du aber ebenfalls!
Wobei Du deinen Unterhaltsanteil in "Naturalien" wie Kost und Logis erbringen kannst.
1.) also ja: der Unterhalt geht jetzt direkt ans erwachsene Kind.
Aber:
Ob er überhaupt noch etwas bekommt...DAS ist die Frage!
Denn ein Großteil der Ausbildungsvergütung wird angerechnet. Alles was Fahrtkosten und 100 EUR obendrauf übersteigt, kann angerechnet werden. Zudem wird nun das Kindergeld VOLL abgerechnet.
Je nach bisherigem Unterhaltsbetrag und der Höhe der Ausbildungsvergütung bleibt da nix bis nicht viel...
Es gibt genug bei Google dazu
Gruß
D
bekommt er denn trotz Einkommen noch Unterhalt ?
Antwort von Ellert am 12.09.2018, 21:06 Uhr
huhu
wir sind allerdings nicht getrennt damals mit useren Kindern schon der Ansicht gewesen dass man vom Einkommen etwas abgeben kann für Essen, Trinken, Strom, Gas, Versicherungen etc
Ich weiss ja nicht was Dein Sohn bekommt an Einkommen und Unterhalt
dass Du alles zahlt und er alles Geld behält käme mir sehr falsch vor -
dagmar
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