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Geschrieben von Trini am 07.11.2018, 12:11 Uhr

DU hast sie unterstützt und willst Dich dafür einschränken

Deine verändert er nicht (kaum), weil deine Tochter beim Studium auswärts mehr Bafög bekommt. Und bei Dir fällt nur das Kindergeld weg.

Hat das Elternpaar aber ein etwas höheres Einkommen (und so irre hoch ist die Bafög-Grenze ja nicht - https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/einkommen-anrechnung.html - da kriegt man ja echt feuchte Augen), dann zahlen sie auswärts dem Sprössling eine Wohnung, während zu Hause das Zimmer leer steht (und sich auch nicht untervermieten lässt). Einzig die Verpflegungskosten und der Warmwasserverbrauch gehen zurück).

Trini

 
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