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Geschrieben von Benedikte am 04.11.2018, 21:25 Uhr

Unterhalt für Studenten

wie gesagt, ich kenne mich nicht detailliert aus.

Mir ist aber das Prinzip bekannt, dass nur bedürftige Anspruch haben. Sprich, wenn Du arbeitslos bist, Dir aber jeden Monat jemand viel Geld schenkt, kannst Du auch kein Hartz 4 beantragen weil Bedürftigkeit Voraussetzung ist.

Und wenn der Vater freiwillig 500 rausrückt, ob er muss oder nicht, die Mutter das Kindergeld, dann wäre ME kein Raum für einen Antrag. denn auch das ist klar, wenn sich die Eltern einigen und zusammen den bedarf decken, wird kein gericht der Welt da reinfummeln.

aber nun denn

 
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