Über 18 ...

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Geschrieben von cube am 05.11.2018, 9:33 Uhr

Bafög und Unterhalt

Ich glaube, einige machen den Fehler, Unterhalt und Bafög sozusagen gleichgestellt zu sehen oder als wenn man den Unterhalt als Basis für Bafög nehmen könnte.

Unterhalt ist eine Leistung, die die Eltern gegenüber ihren Kindern erbringen.
Bafög ist eine Sozialleistung des Staates und wird zwar anhand der Einkommen berechnet, aber nicht anhand des Unterhaltes, der bisher gezahlt wurde - es sind 2 verschiedene Leistungen, die unterschiedlich berechnet werden und unterschiedlichen Gesetzen zu Grunde liegen.

Dazu kommt: ist Kind 18 und zieht aus (wozu der Sohn hier ja durchaus berechtigt sein könnte), hat er aber auch gewisse Pflichten bzw. von ihm wird etwas mehr Eigenverantwortung erwartet. So zB Bafög als zinsloses Darlehen zu beantragen und nicht automatisch davon auszugehen, dass die Eltern nach wie vor verpflichtet sind, den bisherigen Unterhalt weiterhin in voller Höhe u zahlen.

Außerdem wird jetzt ja auch das Einkommen der Mutter hinzugezogen - ob sie 100 Euro für den Max-Betrag hält ist dem Bafög-Amt eher egal, wenn sie gemäß ihres Einkommens 150 Euro zahlen könnte.
Bisher hat sie Unterhalt vom Vater für die Versorgung des gemeinsamen Kindes bekommen, unabhängig von ihrem Gehalt. Nun aber fließt ihr Gehalt mit ein, denn die Unterhaltsleistungen zur Ausbildung werden auf beide Eltern monetär! verteilt.
Ebenso steht ja nun das KG dem Sohn zu und wird als dessen "Einkommen" gerechnet.
Häufig ist es laut Bafög-Amt dann eben so: Es besteht gemäß der Einkommen (nicht des Unterhaltes!) Anspruch auf Bafög. ZB 150 Euro Bafög + 190 KG + 150 Euro Mutter + 250 Euro Vater.
Da Bafög vorrangig ist, würde nun der Unterhalt, den Papa bisher gezahlt hat, reduziert - um den Betrag, den das Bafög-Amt übernimmt.
Kann die Mutter zB 0 Euro zahlen, der Vater 350 Euro, übernimmt den Rest wiederum das Bafög und reduziert dennoch möglicherweise damit den Unterhaltsbetrag des Vaters.

Das alles ist herzlich egal, wenn Sohn mit 500 Euro + 194 KG + 100 Euro Mutter hinkommt. Der Vater auch nicht auf den Gedanken kommt, Sohn könne doch evt. Bafög bekommen und er weniger zahlen. Alles kann auch ohne Anträge etc geregelt werden, wenn Eltern & Kind sich einig sind und die Zahlungen des Vaters verlässlich bis zum Ende des Studium getätigt werden. Genau so kann der Vater natürlich über das, was er nu an Unterhalt zahlen muss soviel zusätzlich geben, wie er will.

Die Frage der Mutter war ja: kann mein Sohn Bafög beantragen - ja, kann er und muß er theoretisch sogar. Aber die Mutter kann dann nicht davon ausgehen, dass Papa dann auch weiterhin 500 Euro zahlen muss oder sie tatsächlich nur 100 Euro beisteuern muss.
Die andere Frage, ob das JA dann den Unterhalt ausrechnet - das sind 2 Paar Schuhe. Das Bafög-Amt berechnet Bafög und weist in der Berechnung evt. auch aus, dass Unterhalt reduziert werden kann. Der Bafög-Bescheid ist aber kein offizieller Bescheid über Unterhalt. Der wird anderorts auf Antrag neu berechnet - unter Berücksichtigung der Sozialleistung Bafög, die der Sohn nun bezieht.

Ach ja: sollte das Bafög-Amt errechnen, Mutter kann 150 Euro geben, sie tut es aber nicht, würde das Amt in Vorleistung gehen. Jetzt ist die Mutter dem Bafög-Amt gegenüber verpflichtet. Ebenso, wenn Kind sagt, meine Eltern verweigern das Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen. Dann springt das Amt erst mal ein - wird aber schon dafür sorgen, sich das Geld eventuell zurück zu holen.

 
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