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Geschrieben von cube am 04.11.2018, 12:04 Uhr

Unterhalt für Studenten

Zieht dein Sohn aus, muß er Bafög beantragen, da dieses sich unterhaltsmindernd auswirken kann.
Der Unterhalt steht jetzt ihm zu, nicht dir für ihn.
Auf der anderen Seite steht aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, Unterhalt in dem Fall zwingend in Geld zu geben. Gerade wenn ein Umzug nicht zwingend notwendig ist, kann Unterhalt auch in Naturalien erbracht werden. Also zB Kost & Logis.
Das Kindergeld steht ebenfalls ihm jetzt zu - würde also vom Bafög abgezogen werden.
Kann natürlich auch sein, ihr beide zusammen verdient zu viel, als dass er Anspruch auf Bafög hat - dann kann es aber gut sein, dass deine Unterhaltszahlung an ihn höher berechnet wird als 100 Euro.
Macht doch mal eine Berechnung im Internet - sofern du in etwa weißt, was der KM verdient.

Aber davon ab: ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt - aber mit 735 Euro würde man als Student bei uns nicht weit kommen. Selbst ein WG-Zimmer kann geschmeidig 350/ 400 Euro kosten. Ohne Nebenjob oder finanzkräftige Eltern eigentlich nicht möglich nur mit Bafög. Im Bafög selbst sind nur 270 Euro für Miete vorgesehen. So günstig zu wohnen geht meist nur, wenn man ein Zimmer im Studentenwohnheim bekommt.

 
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