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Geschrieben von momworking am 05.02.2018, 23:42 Uhr

Ja, Daffy, so hatte ich das gemeint.

Die Partner sind nicht automatisch die Eltern des leiblichen Kindes des anderen.

Bei kleinen Kindern ist das sicherlich alles leichter aufzufangen und zu handeln.

Aber bei älteren Kindern mit größeren Ansprüchen finde ich, dass die besondere Familienkonstellation durchaus eine Rolle spielen darf.

Gemeinsames Konto schön und gut, eben solange die Kinder klein sind. Da kann der Unterhalt vom leiblichen Elternteil gut und gerne aufs Familienkonto fließen.
Mit der Volljährigkeit ist das allerdings erledigt. Die Eltern sind dem "Kind" dann zu Barunterhalt verpflichtet. Wenn man nicht einen ganz und gar friedlichen, freundlichen und brav zahlenden leiblichen Vater am Start hat, geht spätestens da das Rumoren los.

Die nicht unerhebliche Höhe der Unterstützung der angehenden Erwachsenen müssen doch selbstverständlich die leiblichen Eltern miteinander klären!

Ich finde das weder verwerflich noch irritierend, wenn es offen und ehrlich und ohne verletzten Stolz miteinander besprochen wird.

Da jedoch sehe ich ein Problem, wenn die "Mademoiselle" nicht spricht. Hier würde ich am ehesten einen Gesprächsbedarf annehmen.

 
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