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Geschrieben von Wookie am 02.01.2018, 9:54 Uhr

Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Hallo zusammen,

meine Tochter wird demnächst 18.
Der Kindesunterhalt wird von ihrem Vater ab diesem Zeitpunkt wohl auf Ihr Konto überwiesen (etwas über 300 Euro).

Da sie weiterhin bei uns wohnen und essen wird, hat mein jetziger Mann vorgeschlagen, dass wir das Kindergeld auf ihr Konto überweisen sollen: von ihren "Einnahmen" soll sie dann jedoch ihre gesamten Kosten decken: Kleidung, Handy, Fahrkarten, Unterlagen fürs zukünftige Studium, Ausgehen etc.

Hat jemand schon Erfahrungen mit so einer Regelung? Komme ich damit meiner Unterhaltspflicht ausreichend nach oder muss ich zusätzlich noch etwas (z.B.Taschengeld) zahlen?

Ich danke euch für eure Antworten.

 
11 Antworten:

Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Julie am 02.01.2018, 10:27 Uhr

300 Euro Unterhalt plus 200 Euro Kindergeld und dann noch Naturalunterhalt (Wohnen und Essen) ???
Nur zum Vergleich: der Bafög-Höchstsatz liegt bei 650 Euro incl. Wohnungskosten.
Ich denke, dass du grds. mit dem Natural-Unterhalt deiner Pflicht genügst.
Ich würde mir das echt nochmal überlegen, ihr neben dem Unterhalt des Vaters auch noch das Kindergeld zu überweisen.
Einfach, weil sie im Studium ggf. mit weniger Geld auskommen muss (in der Relation).

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von sun1024 am 02.01.2018, 12:10 Uhr

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die von zuhause ausgezogen sind, beträgt 735 Euro, wovon 300 Euro für Unterkunft und Nebenkosten gerechnet werden.
Blieben also 435 Euro für alles andere _inklusive_ Essen. Nur die Semestergebühren müssten die Eltern noch zahlen.

Ich denke daher, dass die gut 400 Euro, wenn sie kein Essen bezahlen muss, eigentlich auch ohne Kindergeld voll und ganz reichen.

Schönen Gruß

sun

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Aprilbaby am 02.01.2018, 15:57 Uhr

Hui, mein Sohn bekommt kein (Taschen-)geld mehr. Er arbeitet auf Minijobbasis und bestreitet damit sein Vergnügen. Er wohnt und isst kostenlos, ich bezahle Schulsachen und werde auch die Studiengebühren übernehmen. Ich finde dich/euch sehr großzügig.

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Benedikte am 03.01.2018, 6:05 Uhr

Ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen-das ist in Ordnung. 300 Unterhalt plus 190 Kindergeld bei frei Kost und Logis-da steht sie besser als jeder Bafögempfänger.

Zum Vergleich: bei unseren aushäusig studierenden Kindern zahlen wir Wohnung, Krankenversicherung, Unisemesterbeitrag und die kriegen noch 500 Euro auf die Hand für alles, also auch Kost. Und gerade das ist bei hungrigen Teens und Twens oft teuer- selbst in der Mensa zahlst Du oft 3 Euro für ein Essen, keinGeld einerseits, andererseits sin 500 Euro im Monat 15 am Tag- und Bücher, Kleidung, Friseur usw muss auch noch bezahlt werden.

Von daher- ich finde es in ordnung- wirklich in Ordnung, weder knapp noch überkandidelt.

Benedikte

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von lilly1211 am 03.01.2018, 8:57 Uhr

Ich finde das eine sehr gute Idee! So wird ihr vielleicht früher bewusst was das Leben wirklich kostet und sie lernt zu wirtschaften.

Mit der freien Kost und Logis kommst du deiner Pflicht bestimmt ausreichend nach, ich würde dann aber konsequent nichts anderes mehr nebenher bezahlen - außer es wurde darüber gesprochen und als ausdrücklich Geschenk zu einem Anlass deklariert.

Zu viel finde ich es nicht, mittelfristig seriös kalkuliert ist das wohl das was ein junger Erwachsener kostet. Sie wird lernen müssen Rücklagen zu bilden etc.

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Wookie am 03.01.2018, 9:03 Uhr

Danke für eure Antworten!
Schöne Grüße

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Antwort von sun1024 am 03.01.2018, 15:33 Uhr

Ups sorry, hatte oben 400 € statt 300 € gelesen.

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von leaelk am 03.01.2018, 18:45 Uhr

Hallo,
meine Tochter wird mit 18 (in rund 5 Monaten) weder den Unterhalt, noch das Kindergeld bekommen und es wird weiter laufen, wie bisher:
Sie erhält Taschengeld und ich zahle Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Schuhe, Schulsachen, Klassenfahrten, Auto usw.
Sollte der Vater auf die Idee kommen, ab dem 18. Geburtstag den Unterhalt auf das Konto der Tochter zu überweisen, so darf sie diesen per Dauerauftrag an mich weiter überweisen.
Anders würde es hier gar nicht funktionieren, denn mein Einkommen deckt gerade mal meinen Selbstbehalt (heißt ich bin ihr gegenüber überhaupt nicht unterhaltspflichtig) und wir sind nun mal eine Familie und sie geht noch zur Schule.
Für meine Tochter ist das aber auch gar kein Thema.
Wenn sie mal auszieht, dann bekommt sie von mir das Kindergeld -- mehr kann und muss ich nicht.
LG leaelk

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Zwurzenmami am 03.01.2018, 19:44 Uhr

unsere Tochter (19) arbeitet bis zum 31.08.18, weil sie erst ab 01.09.18 ihren Ausbildungsplatz bekommen hat. Den Lohn darf sie behalten und das Kindergeld bleibt bei mir.
Ab 01.09. bekommen wir BAFÖG, das geht aber komplett für ihre Ausbildung (Privatschule) drauf, dann wird sie wieder Taschengeld bekommen.

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Birgit 2 am 04.01.2018, 6:47 Uhr

Meine 20jährige Tochter wohnt auch noch zu Hause...sie bekommt von uns 180 Euro im Monat. Autokosten außer Benzin und Semesterbeitrag zahlen wir.

Sie muss von dem Geld tanken und Kleidung bezahlen sowie 30 Euro für ihr Pflegepferd...in den Semesterferien geht sie jobben.

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Re: Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Antwort von Ellert am 20.01.2018, 8:14 Uhr

huhu

zieht denn Kind aus ?

Unterhalt und Kindergeld sind ja zum Decken der Kosten da,
Kinder wohnen, brauchen Strom, Essen, und auch Taschengeld natürlich.
ich wäre nie auf die Idee gekommen das Kindergeld den Kindern auszuzahlen, denn das dient meinen Unkosten.
Würde ich alles auszahlen dann müssten sie mir ja etwas geben für die Miete etc ?

Anders ist es wenn sie ausziehen, da hat unsere dannauch das Kindergeld etc bekommen, sie hatte aber ein duales Studium und somit auch Verdienst.

500.- nur für Kleidung, Handy, Fahrkarten, Unterlagen fürs zukünftige Studium, Ausgehen etc.?
Wenn sie dann mal auf eigenen Füssen steht und mit 1000.- alles zahlen muss wie Miete, Strom Essen etc wird Kind der Schlag treffen...

dagmar

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