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Geschrieben von RenateK am 09.10.2008, 10:19 Uhr

Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Hallo,
ich halte das auch für schwierig. Es schadet ganz gewiss nicht, das als Schwerbehinderung anerkennen zu lassen (reicht das dann für GDB 50 überhaupt, das weiß ich nicht). Zumindest im öffentlichen Dienst wie hier bei uns werden dann Schwerbehinderte bevorzugt - und werden auch tatsächlich - allerdings nur, wenn sie gleichermaßen qualifziert sind. Und wenn die Rechtschreibung wirklich so schlecht ist, sehe ich bei einem Büro- oder auch Verwaltungsberuf (bei uns werden Verwaltungsfachangestellte ausgebildet) große Probleme. Ich glaube nicht, dass das klappen kann. Warum das Arbeitsamst das nicht gesagt hat, weiß ich nicht, aber da ist eh jeder Schwachsinn möglich, das heißt gar nichts.
Ich denke Ihr solltet mir Eurer Tochter wirklich Alternativen überlegen.
Viele Grüße, Renate

 
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