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Geschrieben von Trini am 09.10.2008, 9:30 Uhr

Wenn es im Zeugnis ohnehin steht...

sollte man in der Bewerbung vielleicht ein paar Zeilen dazu schreiben.

ABER, und der "Vorwurf" geht nicht nur ans Arbeitsamt, sondern auch an die Familie, man sollte sich auch einen realistischen Beruf aussuchen.

Als gesunder Mensch wie als "Behinderter".

Bei einer "normalen" körperlichen Behinderung (kein räumliches Sehen, Farbenblindheit) darf man eben zum Besispiel nicht Berufskraftfahrer werden. Basta!!!
Warum kann man dann für andere Berufe, die sich durch Sprache definieren, nicht Legasthenie zum Ausschlusskriterium machen???

Als Betrieb kann ich durchaus einen behinderten Menschen einstellen, wenn er für das Berufbild durch seine Behinderung keine Nachteile erfährt.
Wir haben ein Contergan-Opfer in der Verwaltung. ABER: Sie kann vernünftig lesen und schreiben.

Es gibt so viele PRAKTISCHE Berufe, die Deiner Tochter keine Probleme machen dürften. Warum muss es den Bankkauffrau sein???

Trini

 
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