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Geschrieben von KatjaR am 03.10.2008, 11:34 Uhr

Anrecht auf Mittagspause

Hallo,

meine Tochter geht in die 7. Klasse Gymnasium (musischer Zweig in Bayern). Sie hat jetzt am Montag bis einschließlich 9. Stunde Unterricht. Eigentlich hat sie die 6. Stunde Mittagspause. Jetzt soll sie in der Zeit noch eine halbe Stunde Geigenunterricht bekommen, d.h. sie hat fast keine Mittagspause. Ist das überhaupt zulässig? Gibt es irgendwo eine Regelung, ob sie ein Anrecht auf Mittagspause hat?

Grüße
Katja

 
11 Antworten:

Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von celmin am 03.10.2008, 13:29 Uhr

Also ich denke, dass sie sehr wohl ein Anrecht auf eine Pause hat. Von der 1. bis zur 9. Stunde wäre bei uns von 7.45 Uhr bis 15.15 Uhr. Es kann nicht sein, dass ein Kind in dieser Zeit durcharbeitet, bei uns würde das ja schließlich auch nicht gehen.
Ich weiß auch, dass bei uns ein Kind mal in der Mittagspause eine Arbeit nachschreiben sollte (an einem langen Tag, bis 16.00 Uhr - also bis zur 10. Stunde). Da haben sich die Eltern auch beschwert und das Kind durfte an einem anderen Tag nachschreiben. Und hier in dem Fall wäre es ja eine einmalige Ausnahme gewesen.
Ich würde in dem Fall einfach mal beim Klassenlehrer nachfragen.
Gruß
Iris

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von 123mami am 03.10.2008, 17:08 Uhr

Hallo,
meine Söhne gehen beide auch in Bayern auf das Gymnasium. Bei beiden ist es so, dass, wenn man am Nachmittag mehr als eine Stunde Unterricht hat, eine Stunde Mittagspause sein MUSS. Wenn man nur eine Stunde am Nachmittag hat, haben sie nach der 6. Sunde nur 15 min Pause und dann eben noch die eine Stunde Unterricht. Mein Großer hat z.B. montags 6 Stunden, dann eine Stunde Mittagspause und dann nochmal 3 Stunden. Mein jüngerer Sohn hat alle 14 Tage montags zwei Stunden Sport am Nachmittag. Montags hat er vormittags 5 Stunden, die 6. Stunde frei und dann die zwei Stunden Sport.

Soweit ich weiß, ist das auch eine Vorschrift, dass es eben bei mehr als einer Stunde Nachmittagsunterricht eine Stunde Pause geben muss. Leider kann ich dir da jetzt keinen Paragraph aus der Schulordnung sagen, aber das steht sicher irgendwo.
Ich als Eltern würde mich jedenfalls dagegen wehren, wenn mein Kind diese Stunde Pause nicht hätte.

LG
Dagmar

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von hgmeier am 03.10.2008, 19:19 Uhr

Bei uns hat man nach der 6. Stunde je nach Schule 25-40 Minuten Pause bevor die 7. Stunde beginnt.

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von Schnecke71 am 03.10.2008, 20:56 Uhr

Hier ist nach der 6. Stunde die Pause 30 Min lang. Das ist die Mittagspause. Unsere (auch Musikgym) hat 2x pro Woche 8 Stunden und 1x 7 Stunden. An diesen Tagen ist die Mittagspause eben 30 Minuten.

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von magistra am 04.10.2008, 9:13 Uhr

die frage ist immer, was daran pflichtunterricht ist. wenn die neun stunden pflichtunterricht sind, dann ist das normalerweise unzulässig. aber sobald auch nur eine stunde freiwillig ist (wahlunterricht etc), entfällt das. ist der geigenunterricht pflicht? (könnte am musischen gym ja so sein) und die 8. und 9. stunde auch pflichtunterricht?
dann würde ich mich beim klassenlehrer erkundigen, ob das nicht zu ändern ist.

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von hgmeier am 04.10.2008, 10:47 Uhr

@Katja

Wie lang ist denn nun bei euch die Pause zwischen der 6. und der 7. Stunde?

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von Julima123 am 04.10.2008, 20:51 Uhr

Finde es schon sehr viel! Vor allem wird Gymnasialkindern sehr viel abverlangt was Lernen und Hausaufgaben anbelangt. Wenn man mal überlegt, das ein Arbeitgeber seiner Angestellten nach 5 Stunden eine Erholungsause von 30 Minuten (oder doch nur 15?) einräumen muß......
Du könntest mal beim Schulamt anrufen und nachfragen. Oder googlen....

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von irmtraud am 05.10.2008, 0:29 Uhr

Hallo Katja,

in Hessen steht die Regelung zur Mittagspause auf der Hompage des Kultusministeriums in der "Verordnung über die Stundentafel". Vielleicht habt ihr in Bayern eine entsprechende Verordnung, die den Rahmen absteckt,welcher von der Schule eingehalten werden muss.

Gruss

Irmtraud

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von hgmeier am 05.10.2008, 9:27 Uhr

Für die, die nicht nachlesen wollen: In Hessen min. 30 min.

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von KatjaR am 05.10.2008, 16:30 Uhr

Zwischen der 6. und 7.Stunde gibt es keine Pause.
Sie hätte bis 12.20 h Unterricht und dann wieder um 13:05 h. In der Zeit die halbe Stunde Geigenunterricht.

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Re: Anrecht auf Mittagspause

Antwort von Sylvia1 am 06.10.2008, 0:18 Uhr

Hallo,

ich denke schon, dass sie ein Recht auf eine Mittagspause hat. Wir kommen zwar aus NRW, aber so viel Unterschied dürfte da nicht sein.
Meine Tochter ist jetzt in der 5. Klasse am Gymnasium und hat immer nur bis zur 6. Stunde Unterricht. Ich habe aber auf dem Elternabend gehört, dass es

1) Pflicht ist, dass zwischen der 6. und 7. Stunde eine nennenswerte Pause liegen muss

2) ab dem nächsten Schulhalbjahr Pflicht ist, dass - wenn am Nachmittag, also nach der 6. Stunde verpflichtende Unterrichtsstunden seitens der Schule erteilt werden (nur Pflichtstunden, nicht freiwillige, auch keine AGs oder so) - die Schule den Schülern auch die Möglichkeit zur Aufnahme eines warmen Mittagessens geben muss bzw. es muss seitens der Schule auch ein warmes Mittagessen dort angeboten werden.

Kein Mensch kann so viele Stunden ohne Pause bei hoher Konzentration sein und dem Unterricht erfolgreich folgen. Das ist nicht möglich.

In der Arbeitswelt ist es Bundesgesetz (für volljährige Arbeitnehmer!) dass man nach 6 Zeitstunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause machen muss. Räumt einem der Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht ein, dann macht er sich strafbar.

Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass für minderjährige Schüler schlechtere gesetzliche Regelungen gelten. Vielleicht beruht der Geigenunterricht in der 6. Stunde auf einer Fehlplanung seitens der Schule (bzw. mangelnder Kommunikation unter den für den Stundenplan deiner Tochter verantwortlichen Personen in der Schule). Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Schöne Grüße
Sylvia

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