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Geschrieben von Ellert am 08.10.2008, 15:52 Uhr

Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Hallo Ihr

meine Große ist nun im Sommer mit der Schule fertig und möchte gerne Bankkauffrau werden, die ersten Bewerbungen sind raus
erste termine zum Testen und Vorstellen schon zurück.
Die bewerbungen habe ich ihr korrektur gelesen etc und auch nichts reingeschrieben
ich frage mich nur, war das richtig ?
Sie hat ADS ( gut, das sollte man verschweigen) aber die Legasthenie ist unübersehbar wenn sie was schreiben muss...

dagmar

 
20 Antworten:

Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von hgmeier am 08.10.2008, 15:54 Uhr

Sie wird deswegen in der Regel durch die Ausbildungsbetriebe keinerlei Nachsicht erfahren. Entweder sie kann halbwegs korrekt schreiben oder sie kann es nicht. Zweiteres ist in dem gewünschten Berufsbild normalerweise das Aus.

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Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von +emfut+ am 08.10.2008, 16:29 Uhr

Steht das nicht sowieso im Zeugnis? Fumi bekommt einen Nachteilsausgleich, und dann steht das immer im Zeugnis. Wir versuchen jetzt durch die Therapie, daß sie bis zum Abschluß den Nachteilsausgleich nicht mehr braucht, damit es im Abschlußzeugnis nicht mehr steht - und dann würde es bei einer Bewerbung natürlich auch sonst nirgendwo stehen.

Wenn es im Zeugnis steht, würde ich es auf jeden Fall erwähnen - zusammen mit drei Worten zu Thema "Das tue ich dagegen".

Wenn es nicht im Zeugnis steht, würde ich es nicht erwähnen. Weil sich sonst auch die Frage auftut, warum es nicht im Zeugnis steht. Oder erwähnen und sagen, daß es nicht mehr im Zeugnis steht, weil die Therapie so erfolgreich war - oder so in der Art.

Gruß,
Elisabeth.

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oh ha schwierig

Antwort von jani1 am 08.10.2008, 17:06 Uhr

gerade in dem bereich muss sie auch gut schreiben können,wobei die meisten kundenbriefe ja schon verfasst sind,kurzbriefe u individuelle schreiben machen wir selbst

bei uns wurde sehr viel wert drauf gelegt,schon der einstellungstest war sehr viel mit rechtschreibung u sprache allgemein
aber ich denke,sie soll es einfach versuchen,es geht in dem beruf ja nicht nur darum sondern eher um das mündliche


viel glück

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Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von hgmeier am 08.10.2008, 18:11 Uhr

Das mit dem Nachteilsausgleich sollte man meines Erachtens ab dem 9. Schuljahr gänzlich streichen. Was bringt einem das real? Nichts. Es bietet allenfalls eine trügerische Sicherheit. Im Arbeitsleben kann und wird man darauf keine Rücksicht nehmen.

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Jein

Antwort von +emfut+ am 08.10.2008, 18:21 Uhr

Im Gymnasium spricht doch nichts dagegen, es bis zur 11 Klasse laufen zu lassen - das Abschlußzeugnis kommt ja erst nach der 12.

Außerdem sind die Noten mit dem Nachteilsausgleich schon klarer. Jemand kann ja im Rechnen ein As sein - hat aber trotzdem eine 4 in Mathe, weil er die Aufgaben nicht schnell genug gelesen bekommt. Dann habe ich da lieber eine ehrliche 2, weil die dann wirklich die Rechenfähigkeit widerspiegelt. Und für manche Berufe ist die Rechtschreibung nicht relevant. Wenn sich jemand als Floristin bewerben möchte - warum soll die keinen Nachteilsausgleich im Zeugnis haben? Dann weiß der potentielle Ausbilder, daß sie im Kopfrechnen wirklich gut ist - steht ja im Zeugnis - und das braucht sie auch, wenn sie den Preis des frisch gebundenen Straußes berechnen soll. Außerdem zäheln noch Kreativität und Persönlichkeit. Aber die Rechtschreibung ist Pipifax.

Ich finde es ganz gut, daß man das immer noch selber entscheiden kann.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Jein

Antwort von hgmeier am 08.10.2008, 18:24 Uhr

Mag sein, daß jemand zwar ganz schnell rechnen kann, das jedoch wegen Textaufgaben zu einem Problem wird. Dummerweise tauchen auch im realen Leben ein Teil der mathematischen Probleme zunächst in Schriftform auf.

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steht im Zeugnis drin

Antwort von Ellert am 08.10.2008, 19:22 Uhr

huhu

klart steht es drin, das ist ja eine behinderung so extrem wie es ist
ist ja kein LRS

dagmar

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da kann ich dann aber das Arbeitsamt nicht verstehen

Antwort von Ellert am 08.10.2008, 19:26 Uhr

dass sie Ihr das nicht klipp und klar gesagt haben.
Mir wurde nun schon gerade einen Behindertenausweis zu beantragen
damit das dann anders berücksichtigt wird
betrieben sollten ja eine gewisse %-Zahl an Behinderten einstellen

na bingo....

dagmar

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Re: da kann ich dann aber das Arbeitsamt nicht verstehen

Antwort von hgmeier am 08.10.2008, 19:41 Uhr

Das mag vielleicht sein - wird deinem Kind aber nicht weiterhelfen.

Nicht wenige Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe als Behinderte einzustellen. Und wenn doch, werden diese jedoch nur in den seltensten Fällen als Azubis sondern in anderen Bereichen beschäftigt.

Auch bringt es dem Unternehmen nichts, wenn die Behinderung der Tätigkeit oder gar einer erfolgreichen Ausbildung im Wege steht. Ich (selbst Ausbilder) würde für eine kaufmännische oder verwalterische Tätigkeit bzw. eine andere Tätigkeit die überproportional Lesen und Schreiben voraussetzt keine Person einstellen, die damit Probleme hat.

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Wenn es im Zeugnis ohnehin steht...

Antwort von Trini am 09.10.2008, 9:30 Uhr

sollte man in der Bewerbung vielleicht ein paar Zeilen dazu schreiben.

ABER, und der "Vorwurf" geht nicht nur ans Arbeitsamt, sondern auch an die Familie, man sollte sich auch einen realistischen Beruf aussuchen.

Als gesunder Mensch wie als "Behinderter".

Bei einer "normalen" körperlichen Behinderung (kein räumliches Sehen, Farbenblindheit) darf man eben zum Besispiel nicht Berufskraftfahrer werden. Basta!!!
Warum kann man dann für andere Berufe, die sich durch Sprache definieren, nicht Legasthenie zum Ausschlusskriterium machen???

Als Betrieb kann ich durchaus einen behinderten Menschen einstellen, wenn er für das Berufbild durch seine Behinderung keine Nachteile erfährt.
Wir haben ein Contergan-Opfer in der Verwaltung. ABER: Sie kann vernünftig lesen und schreiben.

Es gibt so viele PRAKTISCHE Berufe, die Deiner Tochter keine Probleme machen dürften. Warum muss es den Bankkauffrau sein???

Trini

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Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von RenateK am 09.10.2008, 10:19 Uhr

Hallo,
ich halte das auch für schwierig. Es schadet ganz gewiss nicht, das als Schwerbehinderung anerkennen zu lassen (reicht das dann für GDB 50 überhaupt, das weiß ich nicht). Zumindest im öffentlichen Dienst wie hier bei uns werden dann Schwerbehinderte bevorzugt - und werden auch tatsächlich - allerdings nur, wenn sie gleichermaßen qualifziert sind. Und wenn die Rechtschreibung wirklich so schlecht ist, sehe ich bei einem Büro- oder auch Verwaltungsberuf (bei uns werden Verwaltungsfachangestellte ausgebildet) große Probleme. Ich glaube nicht, dass das klappen kann. Warum das Arbeitsamst das nicht gesagt hat, weiß ich nicht, aber da ist eh jeder Schwachsinn möglich, das heißt gar nichts.
Ich denke Ihr solltet mir Eurer Tochter wirklich Alternativen überlegen.
Viele Grüße, Renate

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Ich bin da der anderen Ansicht

Antwort von Ellert am 09.10.2008, 14:07 Uhr

Teenies, die fast erwachsen sind
sollten da nicht beformundet werden sondern sich eigene Ziele setzen
die man unterstützen kann und Ratschläge geben aber eben nicht etwas vorsetzen was sie am Ende nicht wollen.

Wenn Mütter sagen, das geht nicht, wird nicht darauf gehört
wenn aber Betriebe das sachlich erklären wird es eher akzeptiert.
Ich hätte ja gerne gesehen dass sie Fachhochschulreife weitermacht, die Noten hätte sie dazu, und dann was studiert im sozialen Bereich, aber den Dreh muss sie selbst und ganz alleine rausfinden !

dagmar

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renate

Antwort von Ellert am 09.10.2008, 14:09 Uhr

huhu

ich bin gehobener Dienst ( allerdings hatte ich es nie offiziell in den Papieren stehen aber es ah jeder Blinde)
und hab es dennoch auch geschafft, damals noch ohne PC-Programme eben mit nachschauen lassen bzw Schreibkraft
aber
bei mir war es niemals so schlimm wie bei meienr Großen !!!

dagmar

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Re: renate

Antwort von RenateK am 09.10.2008, 15:39 Uhr

Hallo,
ja, ich denke das war vielleicht früher einfacher. Aber als Bankkauffrau, jedenfalls in normaler Position hast Du ja eben keine Schreibkraft zur Verfügung - und ich denke auch im öff. Dienst ist das einfacher als in einer Bank. Ich bekomme so einiges mit von Personalräten aus Banken (da ich selber, aber im öff. Dienst Personalrätin bin) und was da teilweise abgeht an Leistungsdruck, da sind die VErhältnisse im öffentlichen Dienst (die ja keineswegs lasch sind und auch da hat sich viel geändert) nichts dagegen. Wenn es wirklich schlimm ist, hat sie denke ich keine Chance (was ich überhaupt nicht gut finde, aber man muss ja auch realistisch sein). Sie kann das natürlich nur selbst entscheiden, aber Schule weitermachen (hattest ja oben geschrieben, dass es möglich wäre) finde ich eine gute Alternative. Ich habe mich da übrigens in dem Alter durchaus von meinen Eltern beraten lassen und nicht die Schule nach der 10. Klasse verlasse, obwohl ich damals die Nase ziemlich voll hatte und es zumindest ernsthaft erwogen habe.
Viele Grüße, Renate

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Re: Ich bin da der anderen Ansicht

Antwort von hgmeier am 09.10.2008, 19:19 Uhr

>Wenn Mütter sagen, das geht nicht, wird nicht darauf gehört
>wenn aber Betriebe das sachlich erklären wird es eher akzeptiert.

Kaum ein Betrieb bzw. dessen Personalverantwortlicher werden so blöd sein und dies tun. Dank dem AGG wird man einfach eine nicht näher begründete Ablehnung schreiben.

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Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von MariemitKevin am 09.10.2008, 23:32 Uhr

Habt ihr nicht so ein BIZ oder so? Heißt das heute überhaupt noch so? Berufe Informations Zentrum hieß das damals. Ich hatte eine Freundin in der Schule in Deutschland, die musste in der 9. Klasse da hin, und dann wurde ein Test gemacht, und dort wurden dann berufe vorgeschlagen.
Eine Mitarbeiterin hat sich dann mit den Schülern EINZELN hingesezt und geschaut, wie das im Einklag zu kriegen war mit den Zeugniss.
Obwohl meine Freundin immer große Schwiriegkeiten hatte in mathematischen Bereich, hat sie erfolgreich eine Ausbildung in Steuerberatung gemacht.
Später mal wurde ein test gemacht, ich weiß nicht genau, warum, aber es kam raus, dass sie eine Diskalkuli (schreibt man das so?) hat und hat eine 2-3 in Abschlussnote.

Ich wünsch deinem Kind alles gut

Marie
(mit ein Sohn der Legasthenie hat)

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neeeee, falsch verstanden

Antwort von Ellert am 10.10.2008, 13:59 Uhr

huhu

sie ist mit der Realschule fertig
also nicht dass sie das Gymansium verlässt.

Aber hier hats dann die Option mit der Gymnasialen Empfehlung
sich auf den Gymnasien bzw "Schulen" zu bewerden und die dem Fachabi weiterzumachen.
Das würde ich ja gerne sehen....

Ich habe selbst nach dem Abi mir nicht reinreden lassen was ich werden soll und war da älter und reifer und beratungsanfälliger. Ich bin auch einen unüblichen Weg damals gegangen und heute froh drum

dagmar

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Re: neeeee, falsch verstanden

Antwort von RenateK am 10.10.2008, 14:27 Uhr

Hallo,
nein hatte ich schon richtig verstanden, ist für mich aber nicht der große Unterschied, weil ich wäre auch nach der 10. Klasse vom Gymnasium gegangen und das wäre ja auch dann der Realschulabschluss gewesen. Klar, Du kannst sie zu nichts zwingen. Ich würde ihr aber deutlich machen, wie die Chancen stehen und was für sie günstiger wäre als ihre derzeitigen Pläne. Ich denke schon, dass man da als Eltern als Berater in der Pflicht ist. Und mit dem Abi oder Fachabi hat sie einfach mehr Möglichkeiten zur Auswahl
Viele Grüße, Renate

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aber man kann sie halt nicht zwingen

Antwort von Ellert am 10.10.2008, 19:49 Uhr

Ich glaube die kunst der Erziehung ist es, den Kindern das so "einzureden" dass sie denken es war die eigene Idee.
Aber da habe ich ja noch drei zum Üben *lol*

Abgehen ist für mich ein anderer Schritt als anderswo neu anfangen wenn alle anderen aus der Klasse mit der Riesenabschlussfeier Geld verdienen...

dagmar

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Re: Bewerbungen um Ausbildungsplatz - Legasthenie erwähnen ???

Antwort von Benedikte am 10.10.2008, 20:43 Uhr

Also, Betriebe waehlen ihre Azubis unter verschiedensten Gesichtspunkten aus. Einer davion ist die Bestenauslese-n wer fuer den Betreieb am besten erscheint hat die besten Chancen.

Eine Legasthenikerin von dem Ausmass, dass Du beschrieben hast, haette da in einer BAnk keine Chance.Die schriftliche Ausdrucksfaehigkeit ist ein so zentrales Kriterium fuer eine Bankkauffrau- da wird sie immer versiertere Konkurrenten haben- zumal Bankaufmann aj ein wirklich gesuchter Job ist.

Wenn sie also nichts sagt und es nicht auffaellt, weil jeder davon stillschweigend aussgeht, dass sie es KANN WEIL ES SO ZENTRAL IST- DANN IST DIE fraGE, WAS SIE IN DEM bERUFR ODER IN DER aUSBILDUNG ERWARTET.Das wird damit anfangen, dass sie bspw. kein zeichnungsrecht fuer irgendwas erhaelt- weil man ihre Sachen ja immer ueberarbeiten muss. Ihre Vorgesetzten, die sie ausbilden, werden frustriert und sauer, wenn jedes Schriftstueck korrigiert werden muss. Die Berufsschule ist schweirig- und sie wird die ganze Lehre hindurch wissen, dass man sie nur da laesst weil man ihr nicht kuendigen kann udn jeder auf ihre Pruefung wartet. Und sie wird genau wissen, dass dann fuer sie Ende ist.

Sorry wenn sich das jetzt alles so negativ anhoert, aber ich fuerchte, sie machrt sich zu wenig Gedanken ueber den Alltag. Wobei Du ja sagst, dass sie nicht auf Dich hoert- dann muss sie da vielleicht dcoh durch.

Vielleicht ueberlegt sie doch nochmal und studiert lieber Sozialarbeit oder so.

Benedikte

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