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von Sonnenkäferchen  am 11.03.2013, 15:28 Uhr

Zum Verdeutlichen

Hallo,

da es doch ein paar Unklarheiten gab, hier einige Einzelheiten.

Auf dem Bild war im Vordergrund groß meine Tochter, im Hintergrund (zu 2/3 von meiner Tochter verdeckt) ein anderes Kind. Mehr Personen sind nicht auf dem Bild.

Der Indoorspielplatz ist keine öffentliche Einrichtung/ Veranstaltung, man muss Eintritt dafür zahlen.

Es geht nicht um Flyer sondern um einen Werbeartikel in einer Sonderbeilage unserer Zeitung. Es kann nichts vernichtet werden, es wurde veröffentlicht.
In der Beilage werben diverse Einrichtungen unserer Region um Besucher, die zahlen dafür Geld, dass dort berichtet wird.

Ich hätte einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt. Meine Kinder mögen zwar Indoorspielplätze, aber ich bin da nicht so begeistert von. Da muss kein Kind von mir Werbung für machen.
Und es kam als Werbung rüber, ich wurde auch entsprechend gefragt, was sie denn bekommen hätte für die Aufnahmen.

Mit der Inhaberin habe ich inzwischen gesprochen. Die zeigte sich bestürzt und wird mit der Fotografin sprechen. Angeblich wurden die Erziehungsbrechtigten gefragt.

Zum Anwalt werde ich eher nicht gehen. Die Bestätigung, dass das Bild gelöscht wurde und nicht weiter verwendet wird finde ich okay.

Der Mutter mache ich keinen Vorwurf. Sie hat ja gesagt, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist.
Außerdem war mein Kind recht begeistert und die Rechte liegen doch bei der fotografierten Person. Wie das dann zu werten ist, ist mir zu kompliziert.

Danke für den Input und viele Grüße
Silke

 
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