Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Reinhardus am 10.03.2013, 20:31 Uhr

Presserecht beachten!

Zitat:"Der Fotograf hingegen MUSS bei Aufnahmen von Kindern grundsätzlich erstmal das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen, wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen."

Das stimmt so nicht. Weiter unten passt auch die Bemerkung von ""Recht am eigenen Bild" greift nicht" nicht.
Die Ausgangslage ist weder vollständig dargestellt, z.B. hinsichtlich der auf dem Bild dargestellten Situation oder der Personenzahl. Eine sachliche Einschätzung ist von daher schon nicht möglich.
Die TE sollte die Fakten detaillierter darstellen-
Gruß
R

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.