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von Sonnenkäferchen  am 09.03.2013, 18:45 Uhr

Kind zu Werbezwecken fotografiert

Hallo,

meine Tochter (8 Jahre) war auf einem Geburtstag im Indoor-Spielplatz.
Dort wurde sie fotografiert und stand jetzt ganz groß quasi zu Werbzwecken dieses Spielplatzes in der Zeitung (es war eine Sonderbeilage mit verschiedenen Aktivitätsmöglichkeiten in der Region, kein normaler Zeitungsartikel)

Ich habe mein Einverständnis nicht gegeben, die Mutter des Geburtstagskindes hat wohl zugestimmt, aber auch gesagt, dass sie halt nicht Erziehungsberechtigt ist. Mir hat sie beim Abholen nichts gesagt.

Ich bin ganz schön stinkig, was macht man denn da?

Veröffentlicht ist das ja schon, auf Freikarten hoffen?

Danke und viele Grüße
Silke

 
44 Antworten:

??

Antwort von biggi71 am 09.03.2013, 18:56 Uhr

stinkig sein, aber auf freikarten hoffen??

ich würde mal mit einem anwalt sprechen.

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Re: @Sonnenkäferchen

Antwort von montpelle am 09.03.2013, 19:06 Uhr

Du bist dagegegen, dass Fotos deiner Tochter unerlaubt veröffentlicht werden, würdest dich aber damit abfinden, wenn du Freikarten bekommst ?!

Unglaublich, wie käuflich manche Leute sind.

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Re: @Sonnenkäferchen

Antwort von Sonnenkäferchen am 09.03.2013, 19:11 Uhr

Die Frage war, was man da macht und im Nachklang dann das mit den Karten.

Anwalt und auf Schmerzensgeld klagen?

Veröffentlicht ist das schon, das kann ich nicht mehr ändern. Und wieso käuflich, was würdest du denn machen, montpelle?

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Patti1977 am 09.03.2013, 19:37 Uhr

erstmal dort bescheid sagen, dass das bild nicht für weitere werbezwecke genutzt wird.

dann die andere mutter fragen, warum sie nichts gesagt hat.

ansonsten: flyer aufheben und ins fotoalbum als erinnerung kleben. ändern kannst du eh nichts mehr. nur weiteres verhindern.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Fredda am 09.03.2013, 19:39 Uhr

Wenn weder Name noch Adresse dabeistehen würde ich es einfach fürs Kind ins Album kleben und gut ist.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von niklas2006 am 09.03.2013, 19:42 Uhr

Das Problem wird sein, dass die andere Mutter zugestimmt hat. Das hätte sie ohne deine Einwilligung nicht gedurft. Egal was sie als Zusatz noch gesagt hat, von ihr kam das Ok.
Eine Untersagung der Werbung wird unmöglich sein, da stecken eventuell immense Kosten dahinter (Fotograf, Layout, Druck, Verteilung,....).
Wenn du also klagen würdest, dann nicht gegen den Indoor-Spielplatz (denn der hat alles richtig gemacht), sondern gegen die Mutter.
Aber mal ehrlich: aufheben, drüber freuen und abhaken

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Sabine mit Amelie am 09.03.2013, 19:58 Uhr

Hallo,

ich denke, dass das legitim ist. Mein Mann sagt z.B. bei Bildern im Internet, wenn mehr wie 3 Leute auf dem Bild sind, darf man es veröffentlichen, ohne die Genehmigung einzuholen. Ob das so richtig ist und wenn ja, ob es dann für so Werbebilder auch gilt, weiß ich nicht. Ich persönlich fände es auch nicht schlimm, solange keine Daten dabei stehen. Ich würde dieses Werbebild auch aufheben und ins Fotoalbum kleben. Sicher wäre es schön gewesen, wenn du informiert gewesen wärst, aber so schlimm finde ich das jetzt nicht. Übrigens hätte mir das auch passieren können, dass ich als Mutter des Geburtstagskindes ja gesagt hätte. Da hätte ich mir überhauptnichts dabei gedacht.

Liebe Grüße

Sabine

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Manche kommen auf Ideen...

Antwort von Saarmama03 am 09.03.2013, 20:24 Uhr

Unsere Tochter war auch schon ungefragt in der Zeitung.Soll ich deshalb die Leute verklagen? *kopfschüttel'

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Pamo am 09.03.2013, 20:40 Uhr

Das hätte mich auch geärgert und zwar doppelt:

- Dass der Fotograf das Foto ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet.
- Dass diese verantwortliche Mutter mein Kind fotografieren lässt und nicht einfach "Nein" gesagt hat.

Allerdings würde es mich nicht genug ärgern, um da auf die Kacke zu hauen, wenn das Kind anonym geblieben ist.

Warum nicht da anrufen und sagen: "Jetzt wo Sie mein Kind kostenlos und ohne elterliche Zustimmung zu Werbezwecken benutzen wäre es nett, wenn Sie dem Kind ein paar Freikarten geben. Danke."

Warum nicht einen kleinen Vorteil zurück erhalten?

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@Saarmama03

Antwort von niklas2006 am 09.03.2013, 20:41 Uhr

Jein.... Ich arbeite für verschiedene Zeitung und weiß, wie manchmal mit Fotos umgegangen wird.... Da werden Bilder aus dem Archiv hervorgekramt und einfach mal zu einem völlig anderen Thema veröffentlicht ("man brauchte ja ein Symbolbild mit Kindern...."). Tja, schade nur, dass das u.U. sehr unangenehme Situationen verursachen kann.
Von daher gebe ich grundsätzlich kein Einverständnis (Ausnahme schulinerne Veröffentlichungen ohne Namen).

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Jule9B am 09.03.2013, 21:00 Uhr

Also in Ordnung ist das nicht, aber die Mutter hatte ja darauf hingewiesen, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist, insofern kansnt du ihr keine Schuld geben. Man darf keine Sachen veröffentlichen, wenn man die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen nicht hat. Insofern hat der Fotograf oder der Werbeverantwortliche widerrechtlich gehandelt, würde ich meinen. Es ist ja auch nochmal was anderes, ob man zufällig im Käseblättchen der Stadt ist, weil man auf einem Stadtfest war, über das berichtet wird, oder ob man tatsächlich zu Werbezwecken abgelichtet wird und da ist dein Kind abgebildet und es steht drunter "Besuchen Sie den Indoorspielplatz XY", damit verdienen die ja ihr Geld.
Wenn es dir wichtig ist, geh zum Anwalt. Wenn es dir nicht so wichtig ist, ruf da an und lasse feststellen, wer der Fotograf war und wo das Bild jetzt ist und lass es löschen.
Jule

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von niklas2006 am 09.03.2013, 21:06 Uhr

Das ist falsch, als Fotograf braucht man keine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen, mündlich reicht völlig aus! Und ab dem Moment, in dem eine Gruppe (die übrigens rechtlich klar definiert ist) fotografiert wird, ist gar nichts mehr notwendig.
Naja, zufällig im Käseblättchen abgebildet zu sein, wenn man eigentlich krank zu Hause sein sollte oder der Begleiter vielleicht nicht der eigene Ehemann ist, kann auch unangenehm sein....

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von shinead am 09.03.2013, 21:52 Uhr

Ich würde den Indoorspielplatz verklagen - fertig!

Der Fotograf muss sich davon überzeugen, dass er mit dem Erziehungsberechtigten gesprochen hat. Das hat er offensichtlich nicht getan.

Eine einfache mündliche Zusage ist wurscht, da sie nicht von den Eltern (die im übrigen BEIDE zustimmen müssen) gegeben wurden.
Der Fehler liegt also nicht bei der Mutter, sondern beim Fotografen.

Daher: wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes anklagen. Entweder fließt Geld, oder eine lebenslange Freikarte (als Entschädigung).

Jetzt einfach den Flyer ins Fotoalbum zu kleben?
Hallo?
Wie geht ihr mit den Rechten eurer Kinder um????

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Re: Manche kommen auf Ideen...

Antwort von shinead am 09.03.2013, 21:54 Uhr

Wenn Du zusehen kannst, dass die Rechte Deiner Kinder mit Füßen getreten werden, ist das Deine Entscheidung.

Ich ticke da zum Beispiel anders.

Klar, wenn Junior mit dem Turnverein in der Zeitung ist, ist das ok, da habe ich meine Zustimmung gegeben.
Aber ungefragt stellt keiner das Gesicht meines Kindes in die Zeitung oder ins Netz!

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Rechtlich falsch @ niklas2006

Antwort von shinead am 09.03.2013, 22:02 Uhr

Für Werbezwecke ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten notwendig. Die kann man sich grundsätzlich auch mündlich einholen, rechtlich ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man sich alles schriftlich geben lässt.
Nicht umsonst lassen sich entsprechende Agenturen die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen.

Auch Individuen innerhalb einer Gruppe müssen bei Werbezwecken ihre Zustimmung geben. Eine Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn die Gruppe z.B. für den Artikel zum Volksfest fotografiert wird.
Der Kindergeburtstag war nicht öffentlich, damit zieht der § 23 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 KUG nicht.

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Schmerzensgeld?

Antwort von maxwell am 10.03.2013, 9:21 Uhr





Zusammengefaßt: Du findest das zwar furchtbar empörend, aber wenn was für Dich dabei herausspringt, ist es schon OK.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Steffi528 am 10.03.2013, 9:26 Uhr

Wir lassen uns für alles möglich die Unterschriften der Eltern geben und wenn die Unterschrift fehlt, kommt das Kind eben NICHT in die Zeitung oder sonst wo hin.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Birgit67 am 10.03.2013, 10:14 Uhr

also: Ich würde veranlassen dass sofort das bild meines Kindes aus der Werbekartei genommen wird - mir schriftlich bestätigt wird dass alle Kopien vernichtet werden die es von dem Bild gibt und dazu noch schriftlich bestätigen lassen dass keien weitere Werbung und Veröffentlichung mit dem Bild gemacht wird - das ganze abgesichert von einem Anwalt und gut aufgehoben.

Das kann nicht sein - und egal ob was dabei rausspringt oder nicht - entweder ich werde ordentlich gefragt oder es passiert nichts - die Mutter kann ich auch nicht verstehen - ich hätte nie und nimmer erlaubt dass Bilder von mir anvertrauten Kindern gemacht werden von Personen die mir Wildfremd sind.

Als wir in einer Guppr auf dem Flughafen waren wollten auch Reporter ein Kind in der Gruppe interviewen - ich war strikt dagegen - hatte nur das Problem zu erklären dass der Junge mit seinen 180cm und kräftigen Körperbau erst 14 ist - hat mir fast keiner gelaubt - zugelassen habe ich es nicht dass er befragt wird - fertig.

Gruß Birgit

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Zeitungsbeilage?

Antwort von Ninaaa am 10.03.2013, 10:24 Uhr

Würd ich jetzt auch nicht so schlimm finden.

Meine Kinder waren auch schon öfters in der Zeitung...KITA, Schule usw.

LG, Nina

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Re: Zeitungsbeilage?

Antwort von Sonnenkäferchen am 10.03.2013, 10:39 Uhr

Hallo,

in der Zeitung waren meine Kinder auch schon, sei es von Schule, Kripenspielaufführungen, Sport, Chor...

Aber erstens muss man da als Elternteil zustimmen (wir müssen in Kiga/ Schule/ Vereinen unterschreiben, dass veröffentlicht werden darf)

und zweitens sind das halt normale Artikel über eine Aktion, meist mit Gruppenfoto.

Hier geht es um eine Großaufnahme meiner Tochter in einer Beilage, wo diverse Einrichtungen der Region Eigenwerbung machen, da ist für mich der Unterschied.

LG Silke

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Sonnenkäferchen am 10.03.2013, 10:41 Uhr

Hallo Biggi,

danke für deine konstruktiven Vorschläge.

Die Mutter argumentierte übrigens, dass die kids ja auch im Gemeindebrief beim Krippenspiel waren. Da hatte ich vorher allerdings schriftlich zugestimmt.

LG Silke

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Lilipaula am 10.03.2013, 11:52 Uhr

Hi,
ich ahbe nicht alle Antworten gelesen, deshalb entshuldige bitte, falls ich mich wiederhole:
Es gibt schon so ein Gesetz im Journalismus, wobei Personen ohne Einverständniserklärung abgelichtet werden können. Und zwar, wenn mehr als (ich glaube) 8 Personen abgebildet werden. Einzelaufnahmen dürfen selbstverständlich nicht veröffentlicht werden, da würde ich mit Datenschutz argumentieren.
Namen dürfen in keinem Fall genannt werden.

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Anwalt

Antwort von stella_die_erste am 10.03.2013, 16:48 Uhr

Anwalt einschalten. Aus Prinzip.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, falls die Mutter sich darauf beruft..
Solchen Leuten muß man verklickern, wie der Hase läuft. Gesetze gelten für alle.

Wer Fotos fremder Kinder -ohne die Eltern zu fragen- zu Werbezwecken freigibt, stellt sie sicher auch ins Internet (Fratzenbuch usw.). Was dann damit passiert, kann man sich selbst denken, wenn man eins und eins zusammenzählen kann.

Aber wenn Du Dich mit Freikarten zufrieden gibst..dann scheint es Dich wohl nicht sonderlich zu stören.
Ich persönlich würde auf Freikarten pfeifen. Aber ich mag sowieso keine Indoorspielplätze.

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Re: Manche kommen auf Ideen...

Antwort von stella_die_erste am 10.03.2013, 16:54 Uhr

Das hast Du ja haarscharf erfasst: "manche kommen auf Ideen".

Genau DAS ist der Grund, warum man mit solchen Dingen nicht leichtfertig umgehen sollte und sich gut überlegen muß, WEM man sein Kind zur Schau stellt. Und das entscheidet in diesem Land letztendlich nur der Erziehungsberechtigte und sonst niemand.

Gegen alles andere kann und sollte man rechtlich vorgehen.
Schon allein, weil es immer noch Usus zu sein scheint, sich an anderer Leute Recht am eigenen Bild frei zu bedienen und dies für seine Zwecke zu nutzen.



Manchmal frage ich mich, wie begrenzt der Horizont einer Mutter eigentlich sein kann, daß man sowas als Lappalie abtut..!

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von syko am 10.03.2013, 18:08 Uhr

Du irrst dich. Die betreuende Mutter hat nicht behauptet, erziehungsberechtigt zu sein. Der Fotograf hingegen MUSS bei Aufnahmen von Kindern grundsätzlich erstmal das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen, wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen.
Rechtlich vorgehen kann man dagegen schon, das Ergebnis hängt aber von vielen Faktoren ab. Wenn z.B. eine ganze Gruppe von Kindern auf dem Bild ist und das zur Debatte stehende Kind nur eines von vielen ist, kann es sein, dass das "Recht am eigenen Bild" nicht greift. Auch, wenn das Kind nicht im Vordergrund steht ist die Sachlage unklar. Da gibt es reichlich Grauzonen und letztendlich hängt es vom Ermessen des jeweiligen Richters ab (wenns denn wirklich so weit kommt).

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von syko am 10.03.2013, 18:09 Uhr

Diese "mehr als 3 Leute"-Regel ist gefährlich und rechtlich nicht eindeutig. Ganz besonders nicht, wenn es um Kinder geht.

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Presserecht beachten!

Antwort von Reinhardus am 10.03.2013, 20:31 Uhr

Zitat:"Der Fotograf hingegen MUSS bei Aufnahmen von Kindern grundsätzlich erstmal das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen, wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen."

Das stimmt so nicht. Weiter unten passt auch die Bemerkung von ""Recht am eigenen Bild" greift nicht" nicht.
Die Ausgangslage ist weder vollständig dargestellt, z.B. hinsichtlich der auf dem Bild dargestellten Situation oder der Personenzahl. Eine sachliche Einschätzung ist von daher schon nicht möglich.
Die TE sollte die Fakten detaillierter darstellen-
Gruß
R

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Rechtlich falsch? @ shinead

Antwort von Reinhardus am 10.03.2013, 20:39 Uhr

Interessant, denn
1. war der Geburtstag öffentlich, da in einer auch für andere Nutzer zugänglichen Sporthalle ( Die TE hat nicht dargestellt, dass die Halle für den Gebuirtstag angemietet war!).
2. die Verwendung zu Werbezwecken war ursprünglich noch nicht einmal behauptet, denn es hieß "quasi zu ...", so what.
Gruß
R

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Re: Anwalt

Antwort von Sabine mit Amelie am 10.03.2013, 21:32 Uhr

Hallo

also wenn ich wegen so einer Sache als Mutter des Geburtstagskindes ein Probelm bekommen würde, ich glaube, ich würde den nächsten Geburtstag nur noch im Haus feiern. Dieses Kind wäre dann aber nicht dabei, selbst wenn es die beste Freundin meines Kindes wäre. Die Mutter hat ganz klar gesagt, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist. Mehr kann sie nicht tun.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von desire am 10.03.2013, 22:17 Uhr

mein Gott....weise doch den Betreiber darauf hin dass man das so nicht einfach machen kann.....dann lass doch einfach gut sein!!!!!

manche Leute braucht man echt nicht....

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@Reinhardus - wer lesen kann ist klar im Vorteil

Antwort von shinead am 10.03.2013, 22:57 Uhr

Wo bin ich in meinem Beitrag auf die vorgegebene Situation direkt eingegangen?

Ich habe lediglich die rechtlichen Fakten dargelegt, ob die auf den vorliegenden Fall passen, kann wohl nur die TE und ggf. ein eingeschalteter Anwalt beurteilen.

Meine Aussage ist daher sachlich absolut korrekt!

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von shinead am 10.03.2013, 23:20 Uhr

Das gilt aber nicht für Werbezwecke, sondern für journalistische Artikel, also z.B. ein Artikel über das Straßenfest, die Eröffnungsfeier der Bücherei oder so.

Werbeaufnahmen müssen von allen Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Manü70 am 11.03.2013, 8:52 Uhr

Hallo!

Also, ich persönlich finde es jetzt nicht so schlimm...

Sie ist jetzt auf einem Flyer für einen Indoorspielplatz zu sehen... es ist ja keine anstössige Werbung...

Ich würde da jetzt niemandem mit dem Anwalt drohen oder verlangen, die Flyer zu vernichten...
Die andere Mama hat doch auch nichts böswilliges getan und der Betreiber hätte ziemlich hohe Kosten, wenn er alle Flyer vernichten und neue drucken müsste

Ist es für dich wirklich so schlimm, dass deine Tochter da drauf zu sehen ist?
Oder nervt es dich nur, dass du nicht persönlich gefragt wurdest?
Hättest du zugestimmt, hätte man dich gefragt?

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von shinead am 11.03.2013, 9:11 Uhr

Es gibt halt Menschen, die sind nicht so tiefenentspannt wie Du, wenn die Rechte ihrer Kinder mit Füßen getreten werden.

Die Mutter des Geburtstagskindes hat im Übrigen gar nichts falsch gemacht. Sie hat ja gesagt, dass sie nicht die Erziehungsberechtigte ist.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Carmar am 11.03.2013, 11:09 Uhr

Habe nicht alles gelesen.

Deine Tochter ist in Großformat auf dem Bild.
Sind noch andere Kinder zu sehen? Und wie gut sind die zu sehen?
Ich meine mal gelesen zu haben, wenn mehr als 5 Menschen auf dem Foto zu sehen sind, kann ein solches Foto gemacht und verwendet werden.
Allerdings ging es da um Fotos im öffentlichen Raum. Und ich weiß nicht, ob ein Indoorspielplatz dazu zählt.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Verona am 11.03.2013, 11:31 Uhr

Hallo,
also wegen sowas würde ich nie und nimmer einen Antwalt einschlalten.

Ich würde mich bedanken wenn eine Mutter nach dem Geburtstag käme und mich verklagen würde obwohl ich gesagt hätte das ich nicht Erziehungsberechtige wäre.

Sag mal beim Indoorspielplatz Bescheid das das so nicht in Ordnung war und gut ist.

LG Verona

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von shinead am 11.03.2013, 11:54 Uhr

Die Mutter des Geburtstagskindes hat gar nichts damit zu tun.

Der Fehler liegt beim Fotografen und beim Indoor - Spielplatz.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von mama von Joshua am 11.03.2013, 12:38 Uhr

***und der Betreiber hätte ziemlich hohe Kosten, wenn er alle Flyer vernichten und neue drucken müsste***

Im Normalfall kann der Betreiber diese Kosten an den engagierten Fotografen abwälzen, denn dieser MUSS wissen was er darf und was nicht. Es ist im Fotografengewerbe kein Geheimnis, dass man sich eine schriftliche (!)Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten geben lässt, bevor man Bilder veröffentlicht. Ansonsten kann das einem recht teuer zu stehen kommen.

Ich würde dem Betreiber des Indoorspielplatzes schriftlich eine Frist setzen, bis wann das Bild verschwunden zu sein hat. Nicht mehr und nicht weniger. Einen Anwalt einzuschalten finde ich eher lächerlich, das kann man immer noch machen, wenn nach der Fristsetzung das Bild noch vorhanden ist.

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von mama von Joshua am 11.03.2013, 12:40 Uhr

***Ich meine mal gelesen zu haben, wenn mehr als 5 Menschen auf dem Foto zu sehen sind, kann ein solches Foto gemacht und verwendet werden.
Allerdings ging es da um Fotos im öffentlichen Raum. Und ich weiß nicht, ob ein Indoorspielplatz dazu zählt.***

Nein, ein Indoorspielplatz wäre nur dann ein öffentlicher Raum (in dem Sinn) wenn er kostenlos für alle zugänglich wäre. Und das ist er nicht.
Du kannst Fotos von Menschengruppen auf Weinfesten, Kerwe usw. ohne Einverständiserklärung derer die drauf sind für Zeitungsberichte udgl. nutzen, du darfst aber diese Fotos z.B. nicht an Bildagenturen verkaufen. Dazu wäre dann wieder die Einverständniserklärung aller auf dem Bild zwingend notwendig.

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Zum Verdeutlichen

Antwort von Sonnenkäferchen am 11.03.2013, 15:28 Uhr

Hallo,

da es doch ein paar Unklarheiten gab, hier einige Einzelheiten.

Auf dem Bild war im Vordergrund groß meine Tochter, im Hintergrund (zu 2/3 von meiner Tochter verdeckt) ein anderes Kind. Mehr Personen sind nicht auf dem Bild.

Der Indoorspielplatz ist keine öffentliche Einrichtung/ Veranstaltung, man muss Eintritt dafür zahlen.

Es geht nicht um Flyer sondern um einen Werbeartikel in einer Sonderbeilage unserer Zeitung. Es kann nichts vernichtet werden, es wurde veröffentlicht.
In der Beilage werben diverse Einrichtungen unserer Region um Besucher, die zahlen dafür Geld, dass dort berichtet wird.

Ich hätte einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt. Meine Kinder mögen zwar Indoorspielplätze, aber ich bin da nicht so begeistert von. Da muss kein Kind von mir Werbung für machen.
Und es kam als Werbung rüber, ich wurde auch entsprechend gefragt, was sie denn bekommen hätte für die Aufnahmen.

Mit der Inhaberin habe ich inzwischen gesprochen. Die zeigte sich bestürzt und wird mit der Fotografin sprechen. Angeblich wurden die Erziehungsbrechtigten gefragt.

Zum Anwalt werde ich eher nicht gehen. Die Bestätigung, dass das Bild gelöscht wurde und nicht weiter verwendet wird finde ich okay.

Der Mutter mache ich keinen Vorwurf. Sie hat ja gesagt, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist.
Außerdem war mein Kind recht begeistert und die Rechte liegen doch bei der fotografierten Person. Wie das dann zu werten ist, ist mir zu kompliziert.

Danke für den Input und viele Grüße
Silke

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von Karla_2 am 11.03.2013, 16:09 Uhr

Ich würde keine große Sache daraus machen...einfach anrufen und sagen, dass ich nicht zugestimmt habe und mir auch nicht wünsche, dass sie es für weitere Werbezwecke wieder benutzen. Damit wäre es für mich erledigt.
LG

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Re: Kind zu Werbezwecken fotografiert

Antwort von desire am 11.03.2013, 16:29 Uhr

das Kind wurde ja selbst wahrscheinlich nicht mal gefragt obs drauf sein möchte oder nicht...also bitte komm mir nicht mit Rechten von Kindern wenn sie eh übergangen werden!!!!

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@ shinead

Antwort von Reinhardus am 11.03.2013, 19:15 Uhr

Ich über noch das verständige Lesen, aber...

sh: "Für Werbezwecke ist immer eine Genehmigung erforderlich."
Stimmt nur bedingt, da im Falle einer Entlohnung die Einwilligung im Zweifelsfall als erteilt anzunehmen ist. (§22 KunstUrhG)

sh: "Bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten notwendig."
In Fällen geringeren Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen reicht auch i.d.R. das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

sh: "Die kann man sich grundsätzlich auch mündlich einholen, rechtlich ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man sich alles schriftlich geben lässt."
Sicher nicht den gegebenen Fall betreffend, so wird doch die Schriftlichkeit des Einerständnisse grundsätzlich zu empfehlen sein, außer in den Fällen des vorigen Absatzes.

sh: "Auch Individuen innerhalb einer Gruppe müssen bei Werbezwecken ihre Zustimmung geben. Eine Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn die Gruppe z.B. für den Artikel zum Volksfest fotografiert wird."
Der zweite Satz spricht schon eher dafür, dass hier das Volksfest nicht beworben werden soll, sondern eine journalistische Berichterstattung gegeben ist.

sh: "Der Kindergeburtstag war nicht öffentlich, damit zieht der § 23 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 KUG nicht."
Nicht öffentlich würde der Besuch in der Indoorhalle sein, wenn im Vertrag der Mutter des Geburtstagskind mit dem Hallenbetreiber der gleichzeitige Aufenthalt anderer Hallenbesucher ausgeschlossen worden sein.

Im übrigen wird die TE vor Gericht, je nach Bildinhalt, der noch abzuklären bzw. einzuordnen wäre, dann wohl doch wegen § 23 (1) Nr2 KunstUrHG scheitern.

Gruß
R

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Re: Zum Verdeutlichen

Antwort von Carmar am 11.03.2013, 19:35 Uhr

Ich würde es gerahmt ins Kinderzimmer hängen.

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