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Geschrieben von syko am 10.03.2013, 18:08 Uhr

Kind zu Werbezwecken fotografiert

Du irrst dich. Die betreuende Mutter hat nicht behauptet, erziehungsberechtigt zu sein. Der Fotograf hingegen MUSS bei Aufnahmen von Kindern grundsätzlich erstmal das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen, wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen.
Rechtlich vorgehen kann man dagegen schon, das Ergebnis hängt aber von vielen Faktoren ab. Wenn z.B. eine ganze Gruppe von Kindern auf dem Bild ist und das zur Debatte stehende Kind nur eines von vielen ist, kann es sein, dass das "Recht am eigenen Bild" nicht greift. Auch, wenn das Kind nicht im Vordergrund steht ist die Sachlage unklar. Da gibt es reichlich Grauzonen und letztendlich hängt es vom Ermessen des jeweiligen Richters ab (wenns denn wirklich so weit kommt).

 
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