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von Jule9B  am 09.03.2013, 21:00 Uhr

Kind zu Werbezwecken fotografiert

Also in Ordnung ist das nicht, aber die Mutter hatte ja darauf hingewiesen, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist, insofern kansnt du ihr keine Schuld geben. Man darf keine Sachen veröffentlichen, wenn man die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen nicht hat. Insofern hat der Fotograf oder der Werbeverantwortliche widerrechtlich gehandelt, würde ich meinen. Es ist ja auch nochmal was anderes, ob man zufällig im Käseblättchen der Stadt ist, weil man auf einem Stadtfest war, über das berichtet wird, oder ob man tatsächlich zu Werbezwecken abgelichtet wird und da ist dein Kind abgebildet und es steht drunter "Besuchen Sie den Indoorspielplatz XY", damit verdienen die ja ihr Geld.
Wenn es dir wichtig ist, geh zum Anwalt. Wenn es dir nicht so wichtig ist, ruf da an und lasse feststellen, wer der Fotograf war und wo das Bild jetzt ist und lass es löschen.
Jule

 
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