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Geschrieben von Reinhardus am 10.03.2013, 20:39 Uhr

Rechtlich falsch? @ shinead

Interessant, denn
1. war der Geburtstag öffentlich, da in einer auch für andere Nutzer zugänglichen Sporthalle ( Die TE hat nicht dargestellt, dass die Halle für den Gebuirtstag angemietet war!).
2. die Verwendung zu Werbezwecken war ursprünglich noch nicht einmal behauptet, denn es hieß "quasi zu ...", so what.
Gruß
R

 
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