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Geschrieben von shinead am 10.03.2013, 23:20 Uhr

Kind zu Werbezwecken fotografiert

Das gilt aber nicht für Werbezwecke, sondern für journalistische Artikel, also z.B. ein Artikel über das Straßenfest, die Eröffnungsfeier der Bücherei oder so.

Werbeaufnahmen müssen von allen Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

 
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