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Geschrieben von Trini am 22.04.2010, 8:04 Uhr

Das hat nichts mit Bevorzugung zu tun!

Wenn ich mich recht erinnere, gibt man bei der Schulanmeldung seine Arbeiststelle und seinen Beruf an.
Insofern KANN ein Lehrer den Bildungsweg der Eltern schon erahnen, insbeondere, wenn sie vielleicht noch promoviert sind.

Gerade in Sachsen geht die Bildungsempfehlung 8anders als z.B. bei uns in S.-H.) stur nach Noten.

Es gibt mit Sicherheit eine Korrellation zwischen Status der Eltern und Noten (aus den oben schon erwähnten Gründen). Außerdem lässt sich eine gewisse Vererbung von Intelligenz nun mal nicht wegdiskutieren.

Daraus kann man natürlich auch eine Bevorzugung konstruieren.

Trini

PS: Einschränkend möchte ich aber vermuten, dass im Grenzfall möglicherweise die Gymnasialempfehlung eher an ein Kind aus "engagiertem" Elternheus geht als an ein dauerfernsehendes und Wii spielendes Kind. Wobei im Grenzfall die "engagierten" Eltern ihr Kind auch mit Real-Empfehlung auf's Gymnasium schicken.

 
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