Die Geburt

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Geschrieben von Mörchen17 am 29.04.2021, 19:09 Uhr

Geschichten

Ich denke auch, warum soll man sich durch eine Patientenverfügung überhaupt in so eine "Verteidigungshaltung" begeben? Eine Patientenverfügung errichtet man eigentlich für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden/zu äußern, davon kann bei einer Geburt (Extremsituationen ausgenommen, aber dafür braucht man keine Patientenverfügung speziell für die Geburt) aber nicht die Rede sein. Wenn unter der Geburt Maßnahmen vorgenommen werden sollen, für die es der Einwilligung der Gebärenden braucht, dann ist die Gebärende entsprechend zu fragen und aufzuklären; geschieht das nicht, ist die Maßnahme rechtswidrig, ob mit oder ohne Patientenverfügung.

Durch so eine detaillierte Patientenverfügung dürfte man sich umgekehrt zudem einiger Flexibilität, die in der Geburtssituation vielleicht benötigt würde, berauben. Als ich mein Kind bekam, wurde ich, als klar war, dass die Geburt losgeht, gefragt, ob ich eine PDA haben wolle, ich wurde dann mit den üblichen Formularen darüber aufgeklärt und hatte da auch Zeit, mich mit dem Thema zu befassen und eine Entscheidung in der konkreten Situation zu treffen. Die dann pro PDA ausfiel, aus bestimmten, situationsbedingten Gründen, die ich möglicherweise, wenn ich mich vorher abstrakt mit dem Thema befasst hätte, wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm bzw. erwartet hätte. Es war dann so, dass buchstäblich auf den letzten Zentimetern ein Geburtsstillstand eintrat, mein Sohn steckte im Geburtskanal fest, ich hatte - möglicherweise wegen der PDA - nicht die Kraft, ihn endgültig rauszupressen und die Hebamme sagte irgendwann, wenn das Baby bei der nächsten Wehe nicht rauskäme, müsse ein Kaiserschnitt gemacht werden, alles andere könne sie nicht verantworten. Die Ärztin, die dabei war, kristellerte dann, als die besagte nächste Wehe nicht zum gewünschten Erfolg führte. Sie hat mich nicht gefragt, ob ich damit einverstanden sei, vermutlich war einfach keine Zeit mehr dafür, und letztlich hätte ich in der Situation mich auch nur dafür entscheiden können, die Alternative wäre eben der (Not?)Kaiserschnitt gewesen, mit ganz eigenen Risiken. Wenn ich im Vorfeld festgelegt hätte, dass nicht kristellert werden darf, wäre ich wohl (sofern die Patientenverfügung beachtet worden wäre) sofort in den OP gekommen zwecks Kaiserschnitt.

Ich will damit nur sagen, man kann letztlich nicht alles vorherbestimmen, das ist eine Illusion, und aus den ganz oben bezeichneten Gründen macht so eine Patientenverfügung auch rechtlich keinen Sinn.

 
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