Die Geburt

Die Geburt

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mamavonbaby am 29.04.2021, 12:19 Uhr

Geschichten

Und genau das ist doch das Problem.
Die dürfen eigentlich gar nichts mit dir machen ohne Einwilligung. Wozu brauchst du die Patientenverfügung? Die müssten dich vorher Aufklären und von dir für alles was ebentuell nötig wird schriftlich die Einverständnis holen, wie bei jedem anderen auch.
Kein unschwangerer Mensch, der mit voller geistiger Gesundheit zum Arzt geht muss selbst Schreiben mitbringen und sich vorher versichern lassen, das auch ja nichts mit ihm gemacht wird, das er nicht will. Das müssen nur Schwangere. (Mal abgesehen von unvorhergesehenen Situationen in die man nicht mehr einwilligen kann...da macht so eine Patientenverfügung natürlich Sinn. Aber bei eienr Geburt bei der du vorher hingehst und alles besprichts ist es ja nicht plötzlich und unvorhergesehen)
Noch dazu werden sie vorher nicht über Maßnahmen die eventuel nötig werden richtig aufgeklärt. Bei jeder anderen Behandlung muss der Arzt grade wenn es konservative vs chrirugische Methoden gibt umfassend Aufklären. Auch über selten vorkommende Risiken. (oft kommt da als Ausrede, na man will der Schwangeren ja keine Angst machen)...was dann ja wieder sugeriert das die Schwangere unfähig (unmündig) ist selbst zu entscheiden. Und damit sind faktisch Grundrechte ganz offiziel für sie unwirksam.
Jeder unschwanger Mensch hat ein Recht auf angemessene und vollumfängliche Aufklärung über jegliche Behandlungsmethoden und ihre Vor und Nachteile und darf sich frei ohne Rechtfertigung für eine Entscheiden. Es ist ein grober Behandlungsfehler des Arztes wenn er dies unterlässt. Nur Schwangere Frauen haben dieses Recht nicht Bzw theoretisch haben Schwangere ja diese Rechte, aber faktisch wird sich oft nicht dran gehalten und die Täter kommen damit einfach davon.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, da du eine leichte Geburt haben wirst und sich an deine Patientenverfügung gehalten wird.


https://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsgebiete/anwalt-arzthaftung/anspruch-auf-schmerzensgeld-und-schadensersatz-bei-fehlerhafter-aufklaerung/

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Die Geburt

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.