Die Geburt

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Geschrieben von Siebenstern am 29.04.2021, 10:50 Uhr

Geschichten

Den rechtsfreien Raum der Geburtsabteilung, also daß man als Gebärende für quasi unzurechnungsfähig und nicht entscheidungsfähig angesehen wird, kann man für sich durch eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung zur Geburt weitestgehend minimieren. Wir haben das so gemacht.....da steht explizit drin, was die Herrn Doktoren dürfen und was nicht. Da kann man beispielsweise den Kristellerhandgriff oder auch bestimmte Medikamente wie Misoprostol oder zu frühes Abnabeln ausschließen. Das lässt man sich dann im sogenannten Geburtsplangespräch vom Arzt unterschreiben. Zur Geburt unterschreibt das die diensthabende Hebamme und bei Schichtwechsel unterschreibt das die nächste Hebamme. Muss man zwar mit Anfeindungen rechnen, aber man kann seinen Weg selbst bestimmen. Im Internet gibt es rechtssichere Vorlagen..... Geburtspläne hingegen, die so viele Frauen schreiben sind rechtlich vollkommen nichtig.

 
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