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Geschrieben von susafi am 16.07.2011, 20:03 Uhr

Musste noch einkaufen gehen ^^

Also mal rein sachlich gesehen... wenn du bei der ARGE getrenntlebend angibst, steht dir Geld zu... doch auch dein Mann wird zur Zahlung gebeten... Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt... auch das Kindergeld für die Kleine wird als Einkommen angerechnet... für alles andere wird dann wohl der Staat aufkommen...

 
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