Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Andrea6 am 16.07.2011, 19:21 Uhr

Frage

Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Wenn einer davon das Kind (die Kinder) betreut muß der andere z.B. Frau und Kind versorgen.
Wenn das Paar plötzlich 2 Wohnungen/Haushalte finanzieren möchte kann die Allgemeinheit der Steuerzahler nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.