Rund um die Erziehung

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Geschrieben von RR am 23.02.2007, 19:21 Uhr

und hier noch ein Gerichtsurteil zum Thema Klaps

Oberstes Gericht erklärt körperliche Bestrafung von Kindern für zulässig

(Público 12.04.2006)

Das Oberste Gericht in Portugal hat das Verhalten der Leiterin eines Heims für geistig behinderte Kinder, die wegen Misshandlung mehrerer Kinder angeklagt war, als "zulässig" und "akzeptabel" eingestuft.

Die Leiterin war angezeigt worden wegen verschiedener Vorfälle: sie gab den Kindern Schläge und Ohrfeigen oder sperrte sie in dunklen Räumen ein, wenn sie micht essen wollten. Sie wurde nur in einem Fall verurteilt (das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in wenigstens zwei Fällen einen siebenjährigen Jungen an den Händen und Füßen ans Bett gefesselt hatte, damit er nicht aufstehen und sie um ihren Schlaf bringen konnte), zu einer Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwalt legte Berufung ein, hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht befand, dass das Einsperren von Kindern eine normale Bestrafung eines "guten Familienvaters" sei. Und das Nichtausteilen von Schlägen und Ohrfeigen könnte sogar eine "Vernachlässigung der Erziehung" darstellen.

"Welcher gute Familienvater gibt nicht hin und wieder seinem Kind einen Klaps auf den Po, weil es nicht zur Schule gehen will, wer gibt ihm nicht eine Ohrfeige (...) oder wer sperrt ihn nicht zur Strafe in einem Zimmer ein, wenn er nicht essen will? Im Hinblick auf die ersten beiden Situationen kann man sogar sagen, dass die Nichtanwendung des Erziehungsberechtigten in der Tat eine Vernachlässigung der Erziehung darstellt. Viele Minderjährige weigern sich schon einmal, zur Schule zu gehen, und dagegen muss, wegen der großen Bedeutung, mit einer gewissen Vehemenz vorgegangen werden. Natürlich sollten im Falle einer wiederholten krankhaften Angst vor der Schule die Gründe dafür herausgefunden werden und sogar ein Spezialist zu Rate gezogen werden. Aber, bei der einen oder anderen Weigerung, der eine oder andere leichte Klaps auf den Po gehören zur Erziehung dazu", sagen die Richter in einem Urteil, das letzte Woche verkündet wurde.

Gericht sieht mehrere Gewaltanwendungen als erwiesen an

Der Fall: die Angeklagte war verantwortlich für ein Heim für gesitig Behinderte in Setúbal. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie häufig einen siebenjährigen Jungen, der an einer schweren Psychose litt, in einer Abstellkammer eingesperrt hatte, ohne Licht, damit er sich beruhigen sollte.

Weiter wurde für bewiesen erklärt (und vom Obersten Gericht bestätigt), dass dieselbe Erzieherin denselben Jungen wenigsten zweimal an Händen und Füßen ans Bett gefesselt hatte, um zu verhindern, dass er die anderen Heimbewohner aufweckt und sie um ihren eigenen Schlaf bringt.

Weiter sagen die Richter, dass die Angeklagte das Kind regelmäßig geschlagen hat und, "ein oder zwei Mal, einem anderen Mädchen einen Klaps auf den Po erteilte, als sie nicht zur Schule gehen wollte, und ein weiteres Mal gab sie einem anderen Kind eine Ohrfeige, weil es sie mit dem Messer bedroht hatte".

Beide Gerichte sahen es weiterhin als erwiesen an, dass ein viertes behindertes Kind "zur Strafe allein in ein Zimmer gesperrt wurde, nachdem es beim Essen den Salat nicht essen wollte, woraufhin das Kind aus Angst zu weinen anfing". Selbst dies hielten die Richter für völlig normal, man könne nicht von wiederholten Handlungen reden

 
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