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von Leena  am 24.03.2013, 11:48 Uhr

Schlicht und ergreifend falsch

Sorry, da erzählst Du aber kompletten Käse, mal ganz drastisch formuliert - und hast das Steuerrecht offensichtlich nicht begriffen.

Bei der Steuerveranlagungen ist es, für die festgesetzte Steuer komplett wumpe, was vorher wie nach welcher Steuerklasse besteuert wurde oder nicht. Da werden ganz schlicht nur die Einkünfte beider Ehegatten addiert und letztlich das zu versteuernde Einkommen errechnet, und dann nach Splittingtabelle die Einkommensteuer festgesetzt.

Wenn Du - bei ansonsten gleichen Verhältnissen - einmal bei LStKl III keine Steuern zahlen musst, Dein Mann auch nicht und bei der Veranlagung wird auch keine Steuer festgesetzt, dann würdest bei bei LStKl IV am Ende des Jahres die Steuer, die Du das Jahr über gezahlt hättest, wieder bekommen.

Deine Behauptung, durch eine andere Steuerklassenwahl hättet Ihr im Jahr 2.400 Euro weniger - ist schlicht und ergreifend falsch.

 
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