Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 31.10.2005, 15:51 Uhr

wieso...

Für mich ist das eigentlich ganz einfach - relativ gesehen zumindest: Zwar haben Mann und Frau gleichermaßen Anteil, wenn sie miteinander Umgang haben und dabei ein Kind gezeugt wird, jedenfalls in der Regel. Allerdings hat die Frau dann gewissermaßen ein "Widerrufsrecht", d.h. sie kann sich in der ersten Zeit der Schwangerschaft noch straffrei für eine Abtreibung entscheiden - diese Entscheidungsfreiheit hat der Mann nicht. Er muss die Entscheidung der Frau hinnehmen, ob sie ihm passt oder nicht - und das ist für mich der entscheidende Unterschied!

Und was die "Zweitväter" betrifft - mein Mann ist so ein "Zweitvater" für mein ältestes Kind, und er hat sich ganz bewusst dafür entschieden, für dieses Kind einzustehen, für das Kind dazu sein und für das Kind finanziell zu sorgen, er hat es nämlich adoptiert. Warum er sich diese Verantwortung aufgebürdet hat - naja, sicherlich zum Gutteil auch aus Liebe zu mir, aber doch auch aus Liebe zum Kind, das er jetzt schon seit Jahren kennt, mit dem er seit Jahren zusammen lebt, das er abends ins Bett bringt und morgens zur Schule, ... Mittlerweile ist es halt auch "sein Kind", egal, ob "selbstgezeugt" oder nicht... Die biologische Verwandtschaft ist sicherlich nicht unwichtig, aber sie ist auch nicht alles entscheidend!

 
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