Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von CarrieCat am 31.10.2005, 9:52 Uhr

Was er wohl denkt - heute ist Geburtstermin

Hallo,

trotzdem denke ich, dass das Kind sehr wohl ein Recht auf Unterhalt durch seinen leiblichen Vater hat. Ich würde es daher nicht darauf beruhen lassen, dass der neue Freund für das Kind aufkommt.

Du kannst das ja parallel laufen lassen, also einen Brief schreiben mit Foto dabei und gleichzeitig beim JA vorstellig werden.

LG,
Anja

 
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