Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Chrislucasmama am 29.10.2005, 23:27 Uhr

Gehöre nun auch zu Euch :-(((( /Fragen zu Zuschüsse

Hallo alle zusammen,

nach 11 1/2 Jahren davon 5 Jahre verheiratet hat uns (ich und Sohn 15 Monate) verlassen. Er meinte, er wäre überfordert und weiß nicht mehr weiter etc. Lange Geschichte!

Ich hoffe ein paar von Euch können mir weiterhelfen.

Wir werden zum 30.01.2006 die Wohnung auflösen und ziehen, soweit wir was gefunden haben, in unsere eigenen Wohnungen.

Ich habe mal ausgerechnet , dass er für den Kleinen 199 und für mich 501 Euro unterhalt zahlen muss. Dazu kommen 154 Kindergeld und 300 Euro Erziehungsgeld (noch bis 07/2006 dann ist schluss).

Kann mir jemand sagen, ob ich noch mit irgendwelchen Zuschüssen rechnen kann? (Wohne in Hessen)

Hätte euch gerne mehr über unsere Situation geschildert, aber das würde die Seite hier sprengen.

Ich finde nur, Männer machen es sich immer ganz schön einfach. Sind überfordert und verlassen die Familie. Klasse!!!

Hoffe auf Hilfe von Euch.
Schon jetzt vielen Dank.

Liebe Grüße
Angela

 
3 Antworten:

Re: Gehöre nun auch zu Euch :-(((( /Fragen zu Zuschüsse

Antwort von Avatar am 29.10.2005, 23:43 Uhr

Hallo,

das wären fast € 1200,-- für dich und dein Kind.
Davon müßte es dir eigentlich möglich sein eine kleine Wohnung und eurer "Leben" zu finanzieren.
Ich kenne einige Familien, die mit wesenlich mehr Personen weniger Geld zur Verfügung haben.

LG avatar

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Re: Gehöre nun auch zu Euch :-(((( /Fragen zu Zuschüsse

Antwort von fusel am 30.10.2005, 7:47 Uhr

Hi,

Solange du EG bekommst wird das wohl ausreichen. Danach würde ich u.U. wegen Wohngeld nachfragen. Es wäre also nicht ganz dumm, wenn du dir gleich eine Wohnung suchst die noch im staatlich vorgeschriebenen Rahmen liegt. Müßtest du bei deiner Stadt nachfragen.

LG

fusel

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Re: Gehöre nun auch zu Euch :-(((( /Fragen zu Zuschüsse

Antwort von Tamee&Jana am 30.10.2005, 11:24 Uhr

Das Erziehungsgeld wird NIRGENDS angerechnet ... das bleibt IMMER anrechnungsfrei.

Melde Dich beim zuständigen Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle.

LG
Tamee

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