Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 12.03.2004, 7:46 Uhr

Ich behaupte.....

Hallo Lichtjahr,

die Sorg-Losigkeit eines ue Vaters kann sicher auch ein Versteck für Drückeberger sein, ein gutes Versteck
freilich.
Denn in § 1626 BGB heißt es:
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
...und in § 1626a BGB (Nicht verheiratete Eltern) (2):
Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Daraus ergibt sich unmittelbar logisch, daß der nichtverheiratete Vater nicht die Pflicht und das Recht hat, für das minderjährige Kind zu sorgen.

Was willst Du da noch konstruieren?

Und wenn, wie Du annimmst, das Kind entsprechende Rechte haben soll, so hat es eben laut § 1626 BGB gegenüber dem
nicht mit der Mutter verheirateten Vater dieses Recht nicht.
Es geht auch gar nicht um Besitzansprüche am Kind, sondern um die
unterschiedliche Rechts- und somit Kompetenzstellung der Eltern bezüglich des Kindes.

''Im übrigen ist das Sorgerecht rechtlich gesehen in erster Linie ohnehin als SorgePFLICHT der Eltern/des Elternteils ausgestaltet. Die Pflicht nämlich, bestimmte Entscheidungen für das Kind zu treffen, die es selbst noch nicht treffen kann. Verbunden damit ist notwendigerweise die Entscheidungskompetenz in diesen wesentlichen Punkten, das ist dann aber erst der zweite Schritt.''

Rechtlich gesehen sind Recht und Pflicht gleichrangig nebeneinander (s.o.).

''Was ich damit sagen will: Das Sorgerecht ist kein "Recht am Kind", sondern ein Recht des Kindes darauf, dass die notwendigen Entscheidungen zu seinem Wohl getroffen werden.''

Eben, gegenüber dem ue Vater hat laut Gesetz das Kind diesen Anspruch
n i c h t.
Das Sorgerecht betrifft sehr viele grundlegende und entscheidende Punkte:
1.Namensbestimmungsrecht
2.Gesundheitsfürsorgerecht
3.Aufenthaltsbestimmungsrecht
4.Vertretungs- und Sorgerecht in allen
finanziellen Angelegenheiten des
Kindes
Du willst mir doch sicher nicht weismachen, daß diese Punkte nicht grundlegend und in ihrer Summe allmächtig machend sind.
Im übrigen: in dringenden Fällen können auch bei GSR Entscheidungen ohne Absprachen getroffen werden.
MfG Richie

 
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