Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabine&Lilli am 08.03.2004, 20:25 Uhr

Testament und Sorgerecht

Mache mir so meine Gedanken, darüber, was passiert, wenn mir etwas passiert. Ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter. Der KV hat sehr regelmäßigen Umgang. Die Beziehung der beiden ist gut und wir haben uns nach der Trennung auch mehr als fair berappelt. Also ist eigentlich alles soweit im Lot. Ich hab ihm auch schon angeboten, dass wir das gemeinsame Sorgerecht beim JA eintragen lassen. Nur kommt er nicht in die Puschen und ich hab auch keine Lust, ihm ständig hinterher zu rennen.
Hat jemand einen Tipp, wie ich ein gültiges Testament, oder eine Verfügung verfassen kann, in der steht, dass unser Kind im Falle, dass mir was passiert, sofort zum Vater kommt und gleichzeitig ein Umgangsrecht mit meinen Eltern erhält?
Habe zwar mal irgendwo gelesen, dass es normalerweise so gehandhabt wird, dass Kinder i.d.R. zum Kindsvater kommen, sofern es dem Kindeswohl entspricht. Mag aber nicht, dass es erst noch gerichtlichen HickHack gibt, wenn denn der superGau eintreffen sollte.
Danke im Voraus
Sabine

 
4 Antworten:

Re: Testament und Sorgerecht

Antwort von Rob am 08.03.2004, 21:11 Uhr

Hallo Sabine,
du kannst es zwar nicht bestimmen, wenn du es aber testamentarisch so festhältst und damit die rechtlich ohnehin vorgegebene Situation bestätigst, ist es um so einfacher.
Ich kann dein KV nicht ganz verstehen, nach GSR würden sich so manche Väter die Finger ablecken... Wahrscheinlich hat er aber in diesem Punkt einfach volles Vertrauen in dich!
Gruß, Rob

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Re: Testament und Sorgerecht

Antwort von Kathrinchen79 am 09.03.2004, 9:16 Uhr

Hallo!

Wir haben uns diesbezüglich vor einigen Monaten beim Anwalt erkundigt, da mein Freund und auch die Mutter seiner Tochter möchten daß die Kleine zu uns kommt falls ihr was passiert. Das muß Notariell gemacht werden wurde uns gesagt. Muß alles ganz genau vorher festgelegt werden. Ansonsten kann es passieren daß es erst mal gerangel gibt im Fall der Fälle. Das Kind kommt nicht automatisch zum Vater sondern das JA muß heraus finden zu wem das Kind einen engen Bezug hat. Können Großeltern oder enge Bekannte der Mutter sein. Tja, und da ist dann jeder in der Nachweispflicht... Kann also in Streitereien ausarten.

LG, Kathrin

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Re: Testament und Sorgerecht

Antwort von Hamunaptra am 10.03.2004, 22:58 Uhr

So verschieden sind die Auskünfte, mir wurde damals gesagt, daß ein stinknormales schriftliches Sorgerechtstestament reicht, das man nicht beim Notar hinterlegen muss. Bei mir ist es so, daß der KV zwar die Vaterschaft anerkannt hat, sich aber nicht kümmert, nur zahlt. Ich habe alleiniges Sorgerecht. Ich habe so ein Testament aufgestetzt, von dem alle wissen, wo es bei mir daheim liegt und meine Eltern als Sorgerechtsberechtigte (tolles Wort) eingesetzt, der KV hat ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen. Davon abgesehen käme in meinem Fall das Kind niemals zum KV, da er ständig auf Reisen ist (beruflich) und meinen bzw. unseren Sohn gar nicht haben möchte. Da würde kein Richter und kein JA der Welt zustimmen. Und der KV erst recht nicht. Dem ist das Kind ein Klotz am Bein.

Davon abgesehen, Testamente müssen nicht zwingend beim Notar hinterlegt werden. Hab in dem Bereich Notariat mal gearbeitet und ne Ausbildung gemacht. Ein Testament mit allen wichtigen Kritekrien reicht völlig, selbst wenns zwischen den Socken liegt.

LG
Sue

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Re: Testament und Sorgerecht

Antwort von schneidergirl25 am 11.03.2004, 11:38 Uhr

wo beantragt man so ein sorgerechttestament.und kostet es etwas?
habe mir über diese thema auch schon so meine gedanken gemacht.der kv meiner kids käme nicht in frage.da er nur zahlt und keinen bzw. sehr losen kontakt pflegt(alle halbe jahre wenn überhauptund sie ihn eh nut klotz am bein sind)meine schwester und ihr mann kämen dann für mich in frage. die kids haben zu ihnen sehr guten kontakt und sehen sichj auch regelmässig. ca. 2-3 x die woche.
kann denn der kv rechtmittel einlegen/testament anfechten, obwohl er ausdrückl. ausgeschlossen wurde.möcht esicher das das für meine kids ordentl. gesorgt wird, wenn mir mal was passiert. und das kann ich bei ihm nicht.

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