Geschrieben von Holzkohle am 18.10.2017, 16:28 Uhr |
freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts
Huhu, ich frage für eine Freundin und die Sache ist recht dringend. Vielleicht kennt sich jemand aus.
Freundin und KV des gemeinsamen Kindes sind nicht verheiratet aber haben gem. SR, vereinbart vor dem JA. Beide haben sich getrennt.
Gemeinsames Kind soll jetzt im Kiga angemeldet werden. Aufgrund Ortsabwesenheit und nicht immer Verfügbarkeit möchte der KV jetzt Sachen, die bei Anmeldungen zur Kita gemeinsam zu entscheiden sind (also wo seine Unterschrift benötigt wird und HIER hat man sich damit leider sehr kleinkariert) an die KM abtreten.
Frage, "reicht" es, wenn der KV ein Schreiben aufsetzt, dass "hiermit die KM für das gemeinsame Kind alle Entscheidungen den Kiga betreffend alleine treffen darf"? Oder müssen sie das zwingend dem JA melden und DIE machen dann was fertig?
Danke
- freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts - Holzkohle 18.10.17, 16:28
- Re: freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts - Limayaya 18.10.17, 17:10
- Re: freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts - desireekk 18.10.17, 18:42
- Oder.... - Limayaya 19.10.17, 6:39
- gggg - Limayaya 19.10.17, 17:15
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