Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LoveMum am 27.01.2010, 12:24 Uhr

Verzichten? Ich doch nicht! :-)

Thema nachehelicher Unterhalt, 190€ im Monat die er noch nie an mich gezahlt hat.

Komme gerade von meiner Anwältin. Sieben Jahre war ich nun nicht mehr bei ihr und ihr erster Satz nach einem Blick in meine Akte war: "Ist Ihr Ex-Mann immer noch so ein Hallodri?" Ja ist er...

Also sie meint, ich solle erstmal auf gar nichts verzichten. Natürlich sind seine drei Kinder vorrangig aber da er noch nie irgendetwas gezahlt hat sondern nur die Rückstände beim Amt begleicht, soll er zuallerst mal seine aktuellen Einkünfte vorlegen. Sollte auch nur 1 Euro für mich übrig bleiben, ist das mein Anspruch *gg*

Ralph: Ich habe meine Anwältin nach einem evtl. Lottogewinn seinerseits gefragt, was wäre wenn :-) Antwort: Ein Lottogewinn ist unantastbar. Allein das Amt kann dann Forderungen an ihn stellen, ich hingegen nicht.

Ach, und ich brauchte diesmal gar nichts bezahlen, nur den PKH-Antrag ausfüllen

LG Heike

 
4 Antworten:

Re: Verzichten? Ich doch nicht! :-)

Antwort von spiky73 am 27.01.2010, 12:41 Uhr

lach, heike, das haben dir doch alle im forum hier auch gesagt.

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Re: Verzichten? Ich doch nicht! :-)

Antwort von LoveMum am 27.01.2010, 12:47 Uhr

Ich weiß Martina *gg*

Das Ganze muss aber den amtlichen Gang gehen, deshalb Anwalt. Einfach so nicht reagieren wäre falsch gewesen :-)

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Re: Verzichten? Ich doch nicht! :-)

Antwort von spiky73 am 27.01.2010, 12:48 Uhr

du hättest dem egon seinen eigenen wisch auch um die ohren hauen können. lach, da wäre ich gern mäuschen gewesen.

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Re: Verzichten? Ich doch nicht! :-)

Antwort von Lena_1977 am 27.01.2010, 17:26 Uhr

Ich glab schon das du bei einem Lottogewinn oder einer Erbschaft an dein Geld kommen würdest - Titel sind vollstreckbar.

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