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Geschrieben von Big Mamma am 19.01.2010, 9:19 Uhr

kann vater auf SR verzichten?

hi emfut hatte es unten grad erwähnt.

kann der vater wirklich auf das gemeinsame sorgerecht verzichten? was muss man dafür tun? einfach antrag stellen bei gericht? die schicken ihm dann was zu? ( problem,da adresse unbekannt) und wenn er nicht reagiert wars dass und ich hab das alleinige?

wäre ja total einfach.

hab ich aber nur nie machen wollen, weil ich immer dachte,d ass das alleinige sorgerecht sooo schwer zu erkämpfen sei und da schwerwiegende gründe vorliegen müssten ( drogen und so zeug). wenn man den kv meines sohnes erreicht kann man auch mit ihm reden und wir können uns auch einigen, aber irgendwie ist es ihm dann doch egal. und seit der neuen scheidung ist er verschollen. lediglich ans telefon bekommt man ihn wenn er lust dazu hat.


finde ich halt doof, dass er sich nur interessiert, wenn er ne frau an der seite hat udn dann ist wieder das problem, dass diese frau dann flusen in den kopf setzt und sich einbildet mitspracherecht zu haben. und dann kommts eben zur diskussion, weil das was er sagt auf ihrem mist gewachsen ist , obwohl er eigentlich meiner meinung wäre.
lg mel

 
1 Antwort:

Re: kann vater auf SR verzichten?

Antwort von +emfut+ am 19.01.2010, 9:39 Uhr

Wenn der Vater das SR behalten will, dann müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit ihm das SR entzogen werden kann.

Aber wenn er es nicht behalten will, dann wird es ihm _normalerweise_ nicht aufgedrängt.

Es ist ein normaler gerichtlicher Vorgang: Du beantragst etwas - z.B. das ASR - bei Gericht. Wenn der Antragsgegener (in dem Fall der Vater) was gegen den Antrag hat, wird er das sagen und begründen müssen. Dann entscheidet der Richter aufgrund der vorliegenden Argumente - als nach Abwägung Deiner und seiner Begründungen. Aber wenn der Vater dem Antrag nicht widerspricht, dann wird _meistens_ dem Antrag stattgegeben (auch das MUSS der Richter nicht, er kann den Antrag auch zurückweisen).

Wenn keine Adresse des Antragsgegener bekannt ist, dann wird das Gericht versuchen, diese zu ermitteln, damit ihm der Antrag rechtsgültig zugestellt werden kann. Schließlich MUSS er die Möglichkeit haben, seine Ansicht zu äußern. Es gibt da bestimmte Regeln, wie oft und wie lange es versucht werden muß, die weiß ich grad nicht. Kann der Aufenthaltsort des Vaters nicht bestimmt werden, dann kann der Antrag "öffentlich" zugestellt werden - er wird im Amtsblatt veröffentlicht und damit dem Antragsgegner sozusagen zugänglich gemacht (wenn er das denn liest). Wenn dann immer noch nichts kommt, kann ohne den Antragsgegener entschieden werden.

Erheblich einfacher:
Wenn die Unterschrift des KV wegen seiner Unauffindbarkeit mehrfach durch einen Richter ersetzt werden mußte, dann wird der Antrag auf ASR irgendwann zum "Selbstläufer". Kein Richter hat Lust und Zeit, ständig (und möglicherweise auch noch mitten in der Nacht) Zustimmungen von unauffindbaren Vätern zu ersetzen. Das scheiterte bei mir nur an der Tatsache, daß es zu wenig Fälle gibt, wo man die Zustimmung des KV benötigt. Deswegen finde ich den ganzen Rummel um das ASR absolut übertrieben.

Gruß,
Elisabeth.

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