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Geschrieben von Neuanfang2016 am 08.10.2017, 20:00 Uhr

Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Zunächst, es geht nicht um mich, der Vater meiner Kinder ist bei jedem anwesend.

Es geht um meinen Partner, die Mutter seiner Tochter will nicht das er sie am Geburtstag sieht. Sie wird 16, hätte ihn gerne dabei.

Den Tag vorher darf er kommen (500km), aber am Tag selber muss er wieder weg sein.

Gibt es da keine gesetzliche Regelung? Es wäre das erste Mal seit der Trennung (12 Jahre) das er an diesem Tag zu ihr fahren würde.

 
13 Antworten:

Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von desireekk am 08.10.2017, 20:47 Uhr

Habe ich es richtig verstanden, dass die Tochter möchte, dass der Papa dabei ist?

ICH würde direkt am Montag bei Jugendamt der Stadt der Tochter anrufen und um ein Gespräch zusammen mit der Muetter bitten und dort moderiert klären was denn so wichtig ist, dass man dem Wunsch des Kindes nicht entsprechen kann.

Übrigens finde ich, dass ein 16-jähriges Kind langsam lernen muss sich zu artikulieren. Evtl. wird das Durchsetzen nicht klappen, aber wer nicht mal den Mund aufmacht wird nie gehört...

LG

D

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Neuanfang2016 am 08.10.2017, 20:50 Uhr

Das Mädchen hat den Wunsch klar gegenüber der Mutter geäußert, diese sagt aber trotzdem nein. Sie ist der Meinung dem Vater steht es nicht zu lediglich ihr alleine.

Die Frage ist ob es Sinn macht da jetzt was ins Rollen zu bringen? Gesetzlich gibt es doch glaube ich keine Grundlage

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von pauline-maus am 08.10.2017, 21:27 Uhr

Zur Feier ,eventuell noch bei mir daheim .... da wär ich auch nicht begeistert.

Aber wenn sie sich wo treffen oder was gemeinsam unternehmen möchten, muss ja nicht der ganze Tag sein, ist es doch etwas kindisch von der Mutter.
Vor allem , weil es ja der ausdrückliches Wunsch des Mädels ist.

Schwierig trotzdem ,denn vielleicht wird die Tochter dann stress mit ihrer Mutter bekommen, wenn sie vielleicht durchsetzt , was diese partout nicht will.
Aus Rücksicht auf das Kind und um ihm den Tag nicht zu verderben, würde ich im Fall des Vaters nachgeben.
Für nächstes Jahr dann diesen punkt einplanen und früher alles rechtlich( eventuell) regeln

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von cube am 09.10.2017, 8:45 Uhr

Es ist sicher schwierig, den Ex-Partner zu sehen und dazu noch in der eigenen Wohnung - aber neben der Tatsache, dass man kein Paar mehr ist, bleibt die andere Tatsache: man bleibt für immer Eltern. Und die haben - meiner Meinung nach - auch mal im Sinne/zum Wohle des Kindes ihre Differenzen für ein paar Stunden ad Acta zu legen.
Zumal die Trennung offenbar schon etwas länger her ist und es keine Gründe wie Gewalttätigkeit oder ausfallendes Benehmen gegenüber der Mutter geht (zumindest wird das hier nicht erwähnt).
Schwierig mag es sein, aber es geht um den Wunsch und die Gefühle des Kindes - nicht um die der Mutter.

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Neuanfang2016 am 09.10.2017, 13:28 Uhr

Die Trennung ging damals von ihm aus, war schwierig, aber seit Jahren herscht eigentlich ein gutes Verhältnis.

Letztes Jahr bat man uns zu kommen, wie sich raus stellte aber nur, weil sie etwas von ihm wollte.

Sie glaubt das sie alleine das Recht hat diesen Tag mit ihr zu verbringen und gesteht dem Kind kein Mitspracherecht zu. Wir hätten den Tag mir ihr Ausherhalb verbracht und wären zum Kaffee wieder verschwunden gewesen.

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von mf4 am 09.10.2017, 17:41 Uhr

Ich hatte den KV dabei aber habe es dann nicht mehr gewollt...
es ist meine Wohnung und ich wollte einfach nicht mehr die Gastgeberin sein.
Was denkst dein Freund wie das laufen soll? Will er etwa bei der Ex übernachten?

Das Kind ist 16. Er kann es doch abholen, essen gehen, shoppen oder was auch immer und dann bringt er es nach Hause.

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Hubbeldubbel am 09.10.2017, 20:55 Uhr

Siehe Antwort 13:28 Uhr ;-)

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und mal wieder du

Antwort von Neuanfang2016 am 09.10.2017, 23:06 Uhr

Mal wieder ohne richtig zu lesen drauf los

Wir übernachten im Hotel, genau wie letztes Mal, weil wir ganz gewiss nicht in ihrer Wohnung sein wollen. Letztes Mal wollte sie uns unbedingt das Hotel ersparen, wie sich hinterher raus gestellt hat weil sie dachte es stünde ihr mehr Unterhalt zu und das wollte sie ansprechen.

Das Mädel hatte sich gewünscht mit uns zusammen zu frühstücken und Mittag zu essen, einfach das wir da sind und sie auch mal mit Papa Geburtstag feiern darf.

Zum Kaffee wären wir lange weg gewesen, vorher passiert eh nichts.

Hier geht es nur darum dem Vater eins rein zu würgen, mal wieder zu zeigen das sie am längeren Hebel sitzt und das sie das Kind so unter Druck setzen kann das sie auf ihren Vater verzichtet, wie schon so oft die letzten Jahre.

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Neuanfang2016 am 09.10.2017, 23:07 Uhr

Das ist bei ihr vollkommen normal :-)

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Neuanfang2016 am 09.10.2017, 23:09 Uhr

Das war der Plan, Frühstück und Mittag zusammen, danach müssen wir eh zurück, es sind 500km

Genau den bekommt sie mit ihrer Mutter, weswegen der Papa wohl wieder zurück stecken wird, wie die letzten Jahre schon, nur damit es der "kleinen" gut geht.

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von pauline-maus am 10.10.2017, 13:10 Uhr

da sie ja nun kein kleinkind mehr ist und um allen den stress zu ersparen, fahrt doch den darauffolgenden tag hin. 2 mal feiern ist doch auch nicht schlecht oder;)

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Dani01 am 14.10.2017, 9:05 Uhr

Hallo,
ihr könnte garnichts machen, wenn die Muter es nicht zuläßt,d ass ihr die Wohnung betretet.

Das muss die Tochter mal regeln und zwar mit ihrer Mutter, sie ist ja nun nicht mehr 3 sondern wird 16!

Bekommt sie es hin = schön
wenn nicht, macht ihr es eben später

PS. ich hätte meinen Ex ebenfals nicht in der Wohnung haben woll

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Re: Geburtstage, welche Rechte hat der Vater?

Antwort von Neuanfang2016 am 16.10.2017, 12:26 Uhr

Wir wollen überhaupt nicht in ihre Wohnung

Wir wollten Frühstücken und Mittagessen gehen, was sie, da sie eh nur Kaffeetrinken machen, überhaupt nicht tangieren würde.

Sie will es nur aus dem Grund nciht, da sie keinen Vorteil dadurch hat. Was ihre Tochter will interessiert diese Person nicht.

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