Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 11.10.2017, 10:17 Uhr

umgangsvereinbarung

für die, die eine haben:
wo habt ihr die "erstellen" lassen?
welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
wie klappt es?

 
20 Antworten:

Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 11.10.2017, 13:01 Uhr

beim jugendamt eigentlich...
aber meine erfahrung damit ist eher schlecht.
damals sollte ich laut jugendamt fexibel aller 14 tage .den zeiten des vaters angepasst sein,
also aller 14 tqge für die naechsten 14 tage planen .
urlaube könnten erst 1 woche vorher bei seinem arbeitgeber eingereicht werden , also auch hier solle ich flexibel sein und noch vieles mehr.
das war mir alles viel zuviel hin und her, ich brauchte klare regelungen und habe das nur mit einem anwalt lösen können.

aber das steht und fällt mit den bearbeitern beim jugendamt, kann bei euch ganz anders sein.ich würde es zumindest dort versuchen

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von Jessi757 am 11.10.2017, 14:58 Uhr

Jugendamt: Wurde von beiden Vätern nach kurzer Zeit nur noch als Empfehlung betrachtet.
Umgangsregelung beim Gericht beantragt: absolut verbindlich, für BEIDE Parteien. Das Jugendamt ist auch hier involviert. Aber: da wird gerne mind. 1 Jahr im Voraus geplant. Änderungen aufgrund unvorhergesehener Entwicklungen sind schwierig.
Auch blöd wenn man beim Gerichtststermin irgendeinen Geburtstag nicht im Kopf hat oder ähnliches, und es dann zu Ärgernissen kommt.

LG
Jessi

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von bleibcoolMama am 11.10.2017, 16:16 Uhr

Liebe kravallie,

wir haben zwei mal in verschiedenen Städten eine Umgangsvereinbarung mit Hilfe des Jugendamts gemacht. Beide Male waren wir sehr zufrieden und auch jetzt nach ca neun Jahren läuft es immer noch sehr gut.

Wir halten uns immer noch recht strikt an die Vereinbarungen. Auf diese Weise hat unser Sohn einen sehr regelmäßigen und zuverlässigen Kontakt zu seinem Vater und wir beide Planungssicherheit. Wir verzichten allerdings beide darauf, irgendwelche Extrawürste für Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen oder ähnliches zu beanspruchen.

Letztendlich kommt es nicht nur auf einen guten Vermittler an, sondern auch darauf, ob beide Elternteile gewillt sind, ihr Ego für das Wohl des Kindes in den Hintergrund zu stellen und auf Machtspielchen zu verzichten.

Ich wünsche euch alles Gute.

Viele liebe Grüße
bcMama

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von desireekk am 11.10.2017, 18:31 Uhr

Das erste Feedback hast Du ja schon...

Was sagt den das Töchterlein dazu?

SIE hat das Recht auf Umgang, nicht die Eltern.
DAS muss man dem Papa klarmachen.
.... wenn es irgendwie in sein Betonhirn reingeht...

Also ich würde:
es mit dem Jugendamt versuchen, aber micg darauf gefasst machen, dass ICH da vor-denken muss.
- was ist "regelmäßiger Umgang? Alles 2 Wochen?, 1 nacht unter der Woche?
- was passiert wenn verschoben werden miuss? wird nachgeholt, wie schnell, etc.
- was passiert wenn Kind rank ist? bis tzu welchem Grad kann auch papa mal ein Grippe.Kind pflegen? Will das das Kind?
- was ist wenn Kind Sport/Geburtstage/sonstiges an den Wochenenden hat? Wer fährt und ist verantwortlich?
- wie weit im Voraus wollen /können wir planen?
- wann muss abgesagt werden, wie wird nachgeholt?
- wie machen wir uns für die Ferien verantworlich? Wenn papa 3 Wochen Sommerferien: er stellt Betreuung ob nun selbst oder Ferienlager, etc. (dito oster- und sonstige Ferien).

... aus der Erfahrung: das geht noch 2 Jahre so max... dann hat Töchterlein eh' keine Lust auf feste Wochenenden mehr...

Wenn nicht Jugendamt dann Caritas o. ä.

Aber wie gesagt: schreib Dir das o. g. auf und denke es wirklich bis zum Schluss durch BEVOR Du da hingehst.

Und wenn Dir jemand damit kommt dass man den vater nicht zwingen kann: es ist das RECHT des KINDES und das erwartest Du dass vertritt wird!
DAS musste ich bei meinem JA auch erst Mal klarstellen.

LG

D

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 11.10.2017, 21:21 Uhr

Als meine Tochter nicht mehr zu ihrem Vater wollte meinte das Jugendamt , das hat ein Kind nicht zu entscheiden, der VATER hat ein recht darauf das Kind zu sehen...
So lief das hier

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von Pamo am 11.10.2017, 21:28 Uhr

Beide haben das Recht, aber das Kind hat kaum Möglichkeiten, sein Recht durchzusetzen.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 11.10.2017, 21:47 Uhr

Meine Tochter in Form eines verfahrensbeistandes für sie allein.
Das war aber schon arg schlimm für sie, sie wurde von 2 Psychologen in mehren Sitzungen befragt und analysiert.
Mit dem Ergebnisse ,nach 1,5 Jahren Quaelerei( es war echt schlimm für sie) das sie nicht zu ihrem Vater muss, solange sie das nicht möchte

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von Mutti32 am 12.10.2017, 8:17 Uhr

Mein Sohn wollte mit 10 auch plötzlich nicht mehr zum Vater. Wir mussten alle erstmal rausbekommen warum. Klar war einiges im Vorfeld passiert, aber wie es beim Vater teilweise abging wenn er dort war, wusste ich nicht. Mein Sohn hat geschwiegen, aus Angst noch mehr Ärger zu bekommen. Er hat dann einfach nur noch ertragen...
Ich bin stutzig geworden als er plötzlich anfing Ausreden zu erfinden warum er nicht mehr zu ihm will.

Mit Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gericht wurde Umgang erstmal für 2 Jahre ausgesetzt. Mein Sohn musste auch einmal selbst mit dem Richter sprechen. Ich musste mir die Vorwürfe gefallen lassen, das ich mein Kind beeinflusse und manipuliere... Habe mir auch Hilfe bei der Caritas geholt.

Durch den Umgangsausschluss ist mein Kind erstmal zur Ruhe gekommen und musste sich nicht mehr genötigt fühlen zum Vater zu müssen...

LG

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 12.10.2017, 12:18 Uhr

haargenau so war der ablauf bei uns auch.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von kravallie am 12.10.2017, 13:20 Uhr

ich habe aktuell eher das andere Problem, nämlich dass der mann meint, das 50/50 wechselmodell praktizieren zu wollen.
das hat natürlich nur den einen grund: vermeintlich unterhalt zu sparen.
wir hatten uns von donnerstag nach der schule zu ihm bis auf montag morgen bei papa weg in die schule und zwar jede zweite Woche! geeinigt (das hält er für 50/50).
er wohnt nicht eine strasse weiter sondern 23km weg mitten auf dem land mit extrem schlechter Infrastruktur und Bahnanschluss.
das Kind jammerte schon nach einer praktizierten Woche, dass das superdoof mit dem klamottenrumgeziehe ist. auch schulsachen sind nicht doppelt vorhanden.
da der herr morgens auch um 5 aus dem haus geht, ist das Kind 2x auf sich gestellt.
wenn es nach mir ginge, würde ich es wie es Millionen von anderen machen auf alle zwei Wochen von freitag nachmittag bis sonntag abend legen.
das Jugendamt ist eh schon involviert und informiert, ich überlege aber ob ich es im rahmen der Scheidung meine Anwältin machen lasse.
kostet halt.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 12.10.2017, 13:30 Uhr

nach 5 jahren erfahrung , was diese dinge betrifft, zählt für mich nur die macht eines anwalts. das jugendamt ist mir zu wankelmütig

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.10.2017, 15:26 Uhr

Bis wann solltest Du das denn entschieden haben? Also damit die Anwältin den Antrag noch rechtzeitig vor dem Scheidungsverfahren stellen kann?

Ansonsten würde ich das noch zwei bis drei Mal so laufen lassen. Das Kind jammert, die Hälfte der Schulsachen fehlt - das braucht eine Weile, aber irgendwann wird ihm das zu viel werden. Und dann würde ich einen (aber wirklich nur EINEN) gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen und vorher sicherstellen, daß das Jugendamt ihn freundlich auf den Topf setzt. Wenn das alles nicht hilft, würde ich es der Anwältin übergeben. Vorausgesetzt natürlich - siehe oben - das ist vor dem Scheidungstermin noch zu schaffen.

Wobei - hat er einen Anwalt? Vielleicht kann sein Anwalt ihm verklickern, daß sein Modell keineswegs ein Wechselmodell ist und ihm keinen Cent Unterhalt erspart. Das würde das Gezerre wahrscheinlich am schnellsten erledigen. Nur - wenn Du ihm das sagst ist natürlich wieder das Geschrei groß.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von Jessi757 am 12.10.2017, 16:17 Uhr

Wenn du es finanziell kannst, lass es einen Anwalt machen.
Hilft dir auf jeden Fall mehr. Das Jugendamt hat immer auch den Vater im Blick und pocht gern auf die Rechte der Väter, der Anwalt ist dir verpflichtet.

LG
Jessi

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von kravallie am 12.10.2017, 16:30 Uhr

*daß das Jugendamt ihn freundlich auf den Topf setzt*

ich fürchte, die Dame vom ja ist seinen blauen augen erlegen und würde ihm eher zutun. zumal er ja nu NOCH ärmer ist, da er den verlust seines "vaters" verschmerzen muß, was vom Kind immer noch betrauert wird.
außerdem hat er doch rücken und war nie in der lage, genug Geld zu verdienen.

die Anwältin hat es mir schon angeboten, also zu spät scheint es nicht zu sein.
aber die is auch nicht ganz sauber, denn sie fand es unklug von mir, dass ich die taler auf mein Konto eingezahlt habe....(Insider).

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von lilly1211 am 12.10.2017, 17:29 Uhr

Ja weil sie - hättest du dies nicht getan- nun einen Auftrag mehr hätte: Taler zurück streiten.

Das wäre vielleicht klug, aber anstrengend. Und sie bekäme Geld dafür.

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Was will denn das Kind?

Antwort von Petra28 am 12.10.2017, 20:06 Uhr

Dein jüngeres Kind ist doch in etwa so alt wie meines, in dem Alter würde ich nichts mehr ohne das Kind festzurren, eigentlich würde ich da gar nichts mehr festzurren wollen.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von kravallie am 13.10.2017, 8:16 Uhr

die Anwältin ist der Meinung, dass die taler zwar dem Kind zustehen, ich sie aber auf mein Konto eingezahlt habe. ich verstehe den un-sinn dahinter nicht, denn unterhaltsvorschuss bekäme ich ja auch auf MEIN Konto, schließlich ist das Kind noch minderjährig.
taler zurückstreiten macht das Jugendamt.

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Re: Was will denn das Kind?

Antwort von kravallie am 13.10.2017, 8:31 Uhr

kompetente menschen erachten es aber für sinnvoll, eine strikte regelung zum wohle des kindes auzuarbeiten.

das Kind ist im loyalitätskonflikt. wie oben erwähnt bejammerte sie den kleidermitschleppumstand und findet es nach eigenen angaben doch sehr schön morgens von mir betüddelt zu werden. bis jetzt an den wochenendtagen wo sie beim vater sein sollte, war sie bei ihren Freundinnen in unser beider Wohnort, einmal sogar dann nachmittags ganz bei mir daheim.
richtig sinn macht das alles nicht, denn wie wir alle wissen, treten die Eltern in diesem alter einfach in den Hintergrund. richtig unternehmen tun wir am woe wenig zusammen, sie ist ja kein Kleinkind mehr. Kino und Schwimmbad machen sie mit freunden, nicht mehr mit uns. zahlen dürfen wir aber selbstverständlich, aber das passt scho.
trotzdem tut ihr der vater leid und sie will sich "kümmern", deswegen war sie anfangs eher dafür, unter der Woche bei ihm zu sein, denn da geht durch schule nicht soviel Freizeit verloren.

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Re: umgangsvereinbarung

Antwort von pauline-maus am 13.10.2017, 9:39 Uhr

eigentlich würde ich erst mal gar nix tun, außer dem kind zu erklären , das es ihre entscheidung ist, wie und wann der umgang satt findet( alt genug ist sie) und das euch beide ihre wahl auf keinen fall kränkt oder verletzt.
dann würde ich das so laufen lassen und ihm den ersten zug ( eventuell klage oderso) überlassen . meist ist das aber nur heisse luft oder drohungen seitens der männer.
danach kann deine anwältin immer noch übernehmen

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Re: Was will denn das Kind?

Antwort von Petra28 am 13.10.2017, 9:41 Uhr

Ach ja, zum Wohle des Kindes... Mein großes Kind sagte dazu schon im Grundschulalter, dass es ja beim Umgang bzw. bei den Verhandlungen darum nie um die Kinder ginge, es wäre alles immer nur ein Kompromiss für die Eltern... Was wäre denn deine liebste Variante?

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