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Geschrieben von Holzkohle am 18.10.2017, 16:28 Uhr

freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts

Huhu, ich frage für eine Freundin und die Sache ist recht dringend. Vielleicht kennt sich jemand aus.
Freundin und KV des gemeinsamen Kindes sind nicht verheiratet aber haben gem. SR, vereinbart vor dem JA. Beide haben sich getrennt.

Gemeinsames Kind soll jetzt im Kiga angemeldet werden. Aufgrund Ortsabwesenheit und nicht immer Verfügbarkeit möchte der KV jetzt Sachen, die bei Anmeldungen zur Kita gemeinsam zu entscheiden sind (also wo seine Unterschrift benötigt wird und HIER hat man sich damit leider sehr kleinkariert) an die KM abtreten.

Frage, "reicht" es, wenn der KV ein Schreiben aufsetzt, dass "hiermit die KM für das gemeinsame Kind alle Entscheidungen den Kiga betreffend alleine treffen darf"? Oder müssen sie das zwingend dem JA melden und DIE machen dann was fertig?

Danke

 
4 Antworten:

Re: freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts

Antwort von Limayaya am 18.10.2017, 17:10 Uhr

Normaleweise reicht das...sicherheitshalber -wenn die so kleinkariert sind- sollte er vielleicht noch seinen Ausweis kopieren und die Kopie beilegen, damit die dann ggf. Unterschrift vergleichen können.

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Re: freiwilliger Verzicht aus Teilen des Sorgerechts

Antwort von desireekk am 18.10.2017, 18:42 Uhr

Das kann man so schreiben... sofern es der KiGa akzeptiert...

Generelles, echtes herauslösen eizelner Teile des Sorgerechts müssen IMMER über das Familiengericht wenn man es "offiziell" machen will.
Also
- Gesundheitssorge
- Vermögenmssorge
- ABR
etc.

Gruss

D

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Oder....

Antwort von Limayaya am 19.10.2017, 6:39 Uhr

...einfach mal im KiGa nachfragen.

"Guten Tag Frau Kindergartenleiterin,

mein Vater und ich kommen recht gut miteinander aus, nur wohnt er halt 300 km weit weg/ist öfters tagelang wegen seiner Montage-Tätigkeit nicht greifbar. Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, dass ich alles alleine entscheiden darf, was den Kindergarten anbelangt. Der Vater meines Sohnes vertraut mir, dass ich da im Sinne des Kindes entscheide. Ich nehme an, Sie möchten das gerne schriflich von XX bestätigt bekommen? Wie können wir das denn machen?"

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gggg

Antwort von Limayaya am 19.10.2017, 17:15 Uhr

sollte natürlich "der Vater menes Kindes" heißen, nicht "mein Vater"

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