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Geschrieben von meinereiner31 am 22.06.2010, 22:52 Uhr

auf versorgunsausgleich verzichten? mt

hallo,

vor ein paar tagen habe ich euch meine situation geschildert.
mein mann hat mir nun den vorschlag gemacht, auf das haus und sämtliche möbel, ausser kinderzimmer und dem versorgungsausgleich zu verzichten und dafür das haus nicht weiter abtragen zu müssen. andernfalls käme das haus unter den hammer, wird weit unter wert verkauft, das hier zzt viele häuser leerstehen und niemand sie losbekommt. dh für mich ich müsste "meine hälfte" vom kredit weiter bezahlen, genau wie mein mann seine hälfte. für mich wäre das aber mit einem einkommen von 1000 euro unmöglich ne wohnung, ein auto, ein halbes haus und den lebensunterhalt zu finanzieren.
ehrlich gesagt bin ich zzt schon soweit, das ich sage ich mache das so, nur um "den hauskosten" aus dem weg zu gehen. dann lieber schulden für neue möbel, als ür ein halbes haus oder?!
wobei ich sagen muss, das ich auch sehr viel geld in das haus gesteckt und teuere möbel (gerade erst vor ein paar monaten) neu gekauft habe.
würde ich auf den trennungsausgleich bestehen, könnte mein mann das haus nicht alleine halten, mit all den weiteren kosten....
ich hätte dann mein gehalt plus kindergeld und -kinderunterhalt. also ca 1600,00 für miete, auto, benzin und lebensunterhalt. meint ihr das reicht?
kann man einfach so auf den trennungsausgleich verzichten oder muss er den auf jeden fall zahlen?
muss ich noch etwas beachten?
wir wollen zusammen zu einem anwalt zu beratung gehen. ist das sinnvoll?

danke euch

 
8 Antworten:

Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von +emfut+ am 23.06.2010, 0:01 Uhr

Versorgungsausgleich und Trennungsgeld sind zwei Paar Stiefel und haben nichts miteinander zu tun.

Meines Wissens kann man auf den Versorgungsausgleich nicht verzichten, war zumindest bei uns vor 5 Jahren so. Aber der ist für Eure Situation sowieso erstmal unwichtig, weil es da um die Rentenansprüche geht - und da bringt ein Verzicht Deinerseits Deinem Mann heute und morgen keinen müden Cent mehr in die Tasche.

Ich nehme mal an, Ihr meint den Trennungsunterhalt für Dich. Auf den kannst Du dann verzichten, wenn Du weiterhin nicht auf staatliche Hilfen angewiesen bist. Ob das dann reicht, mußt Du selber ausrechnen - hängt ja sehr von der Gegend ab. In München kommst Du mit 1600 nicht weit - in Hintertupfingen schon.

Aber ich rate Dir, Dir einen eigenen Anwalt zu nehmen. Wenn Du nur ein geringes eigenes Einkommen hast, kostet der Dich erstmal nichts - aber Du kannst sichergehen, daß Du nicht über den Tisch gezogen wirst.

Will Dein Ex alleine in dem Haus wohnen bleiben? Und Du ziehst mit den Kindern in eine Wohnung? Klingt für mich nicht sehr gerecht....

Wie gesagt: Nimm Dir einen Anwalt. So ein Forum wie dieses hier kann bei sowas nicht wirklich helfen - so nett die Leute hier auch sind.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von Murmeline am 23.06.2010, 5:59 Uhr

Hallo,
meines Wissens darf man nicht auf den Versorgungsausgleich verzeichten, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind.

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von ursel66 am 23.06.2010, 6:09 Uhr

Auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden!
Ich weiß nicht, ob es da bestimmte Betragsgrenzen gibt, aber wir haben verzichtet...... Die ganzen Berechnungen der Versicherungen mussten aber trotzdem gemacht werden.

Auch wenn viele Häuser leer stehen, kann grade eures DAS nächste Verkaufte sein. Lass dich beim eigenen Anwalt beraten, informier dich mal bei nem Makler.

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von +emfut+ am 23.06.2010, 7:30 Uhr

Hier, das habe ich gefunden:

*** schnipp ***
Falls die Ehe bei Einreichung der Scheidung länger als drei Jahre besteht, gilt Folgendes:

Nach dem neuen Scheidungsrecht kann im Scheidungsverfahren eine Vereinbarung der Eheleute darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Scheidungsrecht musste dies in jedem Fall durch den Richter genehmigt werden. Diese Genehmigungspflicht ist nach neuem Recht entfallen.

Allerdings muss der Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt. Wenn jeweils eine eigene, ausreichende Altersvorsorge aufgebaut werden konnte, ist der Verzicht wirksam. Diese Altersvorsorge kann bestehen in Form von Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann sich auch ergeben aus einer Betriebsrente oder aus einer privaten Alterssicherung also zum Beispiel durch Einzahlung in eine Kapital-Lebensversicherung oder durch den Erwerb einer Immobilie.
*** schnapp ***

Gefunden hier:
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsausgleich.php

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 23.06.2010, 7:34 Uhr

Ich glaube aber immer noch nicht, daß der Mann wirklich den Versorgungsausgleich meint. Es geht ihm ja darum, seine Einnahmen JETZT zu erhöhen (bzw. die Ausgaben zu senken), um das Haus halten zu können. Was hat er dann davon, wenn er in 20 oder 30 Jahren mehr Rente hat?

Ich bin mir ziemlich sicher, daß er den Trennungsunterhalt meint, bzw. dann den nachehelichen Unterhalt an die Frau.

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von Schreckschraube am 23.06.2010, 14:24 Uhr

Also für mich klingt das so, als solltest du auf das verzichten, was dir zusteht, damit der Herr sich nicht einschränken muss.

Das Haus muss ja nicht zwangsversteigert werden, man kann es einfach verkaufen!! Klar, unter Umständen macht man da etwas Verlust, aber das hängt natürlich vom Zustand des Hauses ab.

Bei uns wurde das folgendermaßen geregelt. Ich hatte immer die Abträge für das Haus bezahlt, weil er nicht gearbeitet hat. Trotzdem haben sich die Anwälte darauf geeinigt, dass ihm halt ein gewisser Teil des Hauses zusteht. Dafür muss er jetzt 4 Jahre keinen Unterhalt für die Kinder bezahlen und hat noch mein letztes verfügbares Bargeld bekommen - das nicht mal gereicht hat, um seine Anwältin zu bezahlen...

...sein Problem, er wollte keinen gemeinsamen Anwalt.

Dir allerdings würde ich dringend einen eigenen Anwalt empfehlen. Der Gute versucht doch nur, dich über den Tisch zu ziehen!!

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von Savanna2 am 23.06.2010, 14:30 Uhr

Hier käme ich mit 1600 Euro superweit, wir sind eine Kleinstadt.
hab grad mal 1100 mit 1 Kind.

Die andren Fragen kann ich dir nicht beantworten.

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Re: auf versorgunsausgleich verzichten? mt

Antwort von desireekk am 23.06.2010, 16:04 Uhr

Es geht hie rum Mehere Themen

1.) Haus:

Ich würde:

evtl. auf das Haus verzichten, wenn er künftig alleine drin wohnen und es auch abzahlt.
ABER die Bank muß dich aus allen Kreditverpflichtungen entlassen!
DAS ist der entscheidende Punkt. Bevor der nicht geklärt ist, würde ich da keinerlei Zusagen treffen.

2.) Mobiliar, Vermögenswerte etc.
Warum soll man das nicht teilen?
Es muß ja nicht 50:50 sein, aber das ein- oder andere würde ich trotzdem mitnehmen (wollen).

3.) Versorgungsausgleich Rentenpunkte:
Hier würd eich sicher NICHT verzichten, den vermutlich hast Du beruflich für die Familie kürzer gesteckt, oder?
Warum das nicht ausgleichen? Das muß er ja nicht finanziell, das tut ihm JETZT im Geldbeutel ja nicht weh.

Und wenn er rummeckert: dann sag ihm, dass Du das halbe Haus ausräumst, die sachen verkaufst und DANN der Bank sagst, dass Du leider leider mit Deinem Geld den kredit nicht mit abtragen kannst und sie sich doch gern an den ex wenden sollen.
DAS wird er so auch nicht wollen, ganz sicher!


Viele Grüße und Gute Nerven!

Désirée

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